Ausgabe 
19.6.1852
 
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Offizielle Nachrichten.

Ermächtigung zur Annahme fremder Orden. Seine König­liche Hoheit der vwoßherzog haben die GrUubniß zur Annahme und Tragung folgender Orden zu erthellen geruht: dem Ministerialrath Freiherrn von Rieffel für das ihm von Sr. Majestät dem Könige von Bayern ver­liehene Ritterkreuz des Verdienstordens der bayerischen Krone; dem Pfarrer Henrich zu Kostheim für das Ritterkreuz des Ordens der französischen Ehrenlegion.

Dienstnachrichten. Am 8. Mai wurde dem Pfarrverwalter Georg Röder zu Engelthal, im Regierungsbezirke Friedberg, die katholische Pfarrstelle daselbst und am 10. Mai dem kathol. Pfarrer Peter Sprey zu Niederweinheim die kath. Pfarrstelle zu Lamperiheim, im Regierungs- Bezirke Heppenheim, übertragen; am 25. Mai wurde der Ministerialrath in dem Ministerium des Innern riedrich Georg von Bechtold zum Ge­heimen Staatsrath ernannt.

NamenSverändernngcn. Es wurde gestattet: am 12. Mai den Söhnen des zu Darmstadt verstorbenen Thorschreibers Johann Georg

Schmirmund, nämlich Johann Conrad, Hauptsteueramts-Assistent zu Frankfurt, und Christian, Thorschreibcr zu Darmstadt, künftig den Fami­liennamenSmirmund" und an demselben Tage dem Georg Arheil- ger zu Grafenhausen, künftig den FamiliennamenWeigand" zu führen.

Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Schullehrer- stellc gu' Queck, im Regierungsbezirke Alsfeld, mit einem jährlichen Ge­halt von 245 fl. 54 kr; die t. evang. Schulstelle zu Großenlinden, im Regier.-Bczirke Gießen, mit einem Gehalt von 850 fl. und 26 fl. für Heizung; die 2. evang. Schulstelle zu Großenlinden, mit einem Ge­halt von 220 fl. und 26 fl. für Heizung.

Sterbfälle. Gestorben sind: am 11. November 1851 der zweite Substitut des Staatsanwaltes zu Darmstadt Dr. Theodor Breidenbach; am 7. Mai der evang. Schullehrer Adam Sattler zu Melbach; am 21. Mai der evangelische Pfarrer Johann Ludwig Mönnig zu Ilbeshausen.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Eine Cigarrendose, eine silberne Broche und eine blaue Tuchkappe. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibürean dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 18. Juni 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nover.

Gießen den 16. Juni 1852.

Betreffend: Tie Negulirung der Personal- und Gewerbsteuer für das Jahr 1852.

Der Großherzoglich Hessische

Steuer-Commissär des Steuerbezirks Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Bezirks.

Sie werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß ich an nachstehenden Tagen in Ihre resp. Gemeinden kommen werde, um die Regulirung der Personal- und Gcwerbsteuer, sowie die Bezeichnung gleichnamiger Ortseinwohner, nach Vorschrift der Verordnung vom 2 Juli 1850, vorzunehmen; zu diesem Zwecke ist cs nothwendig, daß ich Sie zu Hause antreffe und das Verzcichniß der neuen Ortsbürger, sowie derjenigen, welche bisher betriebene Gewerbe niederlegen oder neue Gewerbe ansangen ^wollen, vorfinde. Sie wollen deßhalb die betreffende Aufforberung zu dieser Erklärung vorher öffentlich bekannt machen und wenn sie es für zweckmäßig finden, ein localkundiges Gemeinderathsmitglied zur Mitwirkung bei dieser Dienstverrichtung einladcn.

1) Montag den 5 Juli: Daubringen, Mainzlar, Staufenberg, Ruttershausen und Lollar,

2) Donnerstag den 8. Juli: Rödgen, Trohe, Altenbuseck und Wieseck,

3) Freitag den 9. Juli: Steinbach, Albach, Burkhardsfelden, Oppenrod und Annerod,

4) Samstag den 10. Juli: Hausen, Garbenteich, Watzenborn mit Steinberg, Leihgestern und Großenlinden,

5) Montag den 12. Juli: Rodheim, Fellingshausen, Krumbach, Frankenbach und Königsberg,

6) Dienstag den 13. Juli: Waldgirmes, Naunheim und Hcrmannstein,

7) Mittwoch den 14. Juli: Kleinlinden, Allendorf a. d. Lahn und Heuchelheim,

8) Donnerstag den 15. Juli: Langgöns, Kirchgöns und Pohlgöns,

9) Montag den 19. Juli und folgende Tage: Gießen und zwar von Morgens 7 Uhr bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 Uhr bis 6 Uhr und ist es hierbei erforderlich und vorgeschrieben, baß in Verhinderung des Gr. Bürgermeisters die Gr. Beigeordneten oder auch localkundige Gemeinderathsmitglieder der Aufnahme der Wohnungsveränderungcn beiwohnen.

Hirsch.

Gerichtliche und »privat- Bekanntmachungen.

öWottherP O^pfanntnittcßuntien vorgelegt waren, sind zum Eintrag in das 12540 Gieße».

Olivere ^>eiuttlnmuu-uutjett. Tagebuch für spätestens bis 15. Juli Das Sandholen tm Launfpacher Banne 1271) Gießen. l. I. hier einzuliefern. Eine hierbei j betreffend.

Das Tagebuch über den Bcsitzwechsel: eintretende Versäumniß ist in der Verord-' Damit die hiesigen Einwohner darüber der Immobilien für 1853. | nung mit einer Strafe von 5 fl. bedroht, nicht mehr im Zweifel bleiben, an welcher

Alle gerichtlich bestätigten Eigenthums-! Gießen den 14. Juni 1852. Stelle in Launfpacher Gemarkung sie Sand

urkunden über verkaufte, vertauschte oder _ m- 'N ; iu holen berechtiget sind; so ist diese stelle

vertheilte Gebäude und Grundstücke, die zur! ^urgermeifler , mil 2 Pfählen bezeichnet, und zugleich der

Wahrung des Besitzwechsels hier noch nichtj Hch. Server. .Abfahrtweg dahin mit einem Wegweiser