AnMgeblatt
der
Stadt und des Kreises Gießen.
Jtä Mittwoch den 18. August 1832.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 kr., für Auswärtige mcl. PoffauffchlagS 1 ff. 39 kr. — AuSwürtS abonnirt man stch bei allen Postämtern. Ist Gießen bei der Expedition (Eanjleiberg Lit. B. ütr. 1.) — EinrücknngSgebühr für die gespaltene SorvnSzcile a kr.
Anzeigen aus »erschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzcile 3 kr.
Amtlicher T h e i l.
Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 27. Juli 1852, Nr. 41.
1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; — 2) Bekanntmachung, das Gesetz über die Erwerbung des Grundeigenthums und die besonderen rechtlichen Folgen des Eintrags eines Erwerbtitels in dem Grundbuche in den Provinzen Starkenburg und Obechesscn betr.; — 3) Bekanntmachung, die Zahlung der Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der dießjahrigen Loosziehung Theil genommen haben, betr.; — 4) Bekanntmachung der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen kath. Kirchcnfonds vom Jahr 1851; — 5) Abwesenheits-Erklärung; — 6) Ordensverleihungen; — 7) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; — 8) Namensveränderungen: 9) Ertheilung eines Patents; 10) Dienstnachrichten; — 11) Militardienstnachrichtcn; — 12) Dienstentlassung; — 13) Versetzung in den Ruhestand; — 14) Concurrenzeröffnungen ; — 15) Sterbsfflle.
dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls sie ohne ein besonvereS Präclusio- deerek von der Masse ausgeschlossen werden.
Gießen am 17. Juli 1852.
Gr. Hess. Landgericht das. Heyer.
1692) Gießen. Philipp Reh von Oppenrod hat unterm 27. Januar 1818 bei der Ralhschöff Busch Witlwe zu Gießen ein Capital von 460 fl. ausgenommen und zur Sicherheit der Gläubigerin eine Hypo-
1833) Gießen. Nachdem das Gr. Hofgerichl der Provinz Oberhessen über das Vermögen deö Schreiners Johannes Miß- ner von Lollar den förmlichen Cvncurs erkannt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an dasselbe bilden können, hiermit öffentlich aufgefordert, solche im Termine
Freitag den 10. September d. I., Vormittags 9 Uhr,
tfjeE bestellt. Derselbe behauptet, daß letztere gelöscht sei, während in den Hypothekenbüchern des hiesigen Landgericht der betreffende Eintrag noch offen steht. Cs werden daber alle Diejenigen, welche Rechte an die fragliche Hypothek zu haben vermeinen aufgeforbect, dieselben so gewiß innerhalb 60 Tagen,
vom Tage der Einrückung dieser Verfügung in öffentlichen Blättern an, dahier geltend zu machen, als sie mit solchen ausgeschlossen
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Kinderschuh, ein langer Handschuh, ein kleines Hebeisen und einiges Silberqeld. Diese Gegenstände können nnn fcen Ggenlhumern auf dem Großh. Poiizeibüreau dahier in Empfang genommen werden
Gießen am 17. August 1852. ' ' Der Gr. Hess. Polizei-Commissär
--------------—__________________________________ L. Nover.
Gerichtliche und "privat - Bekauntmachunge».
Cdictalladungen.
BekQurrtmnehurrg,
das Gesetz , über die Erwerbung des Grundeigenthums und die besonderen rechtlichen Folgen des Eintrags eines Erwerbtitels in dem Grnildbuche in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im Regierungsblatt Nr. 11 von diesem Jahre publicirte Gesetz vom 2l Februar d. I , die Erwerbung des Grundeigenthums und die besonderen rechtlichen Folgen des Eintrags eines Erwerbtitels tJmT r 'p v^" Starkenburg und Oberheffen betr., nicht, wie im Art. 40 dieses Gesetzes bestimmt ist, mit
dem 1. August d. I , sondern mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs erst mit dem 1. November v. -tj. in ütrdjt tritt.
Darmstadt den 23. Juli 1852.
Aus Allerh öchstem Auftrag:
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Justiz.
_______________________________________________________o. Lindelof. Gottwerth.


