Anzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
J|o 57» Sonnabend den 17. Juli 1832.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 sl. 30 fr., für Auswärtige incl. Poftaufschlag« 1 ft. 39 ft. —
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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
1Z423) Marburg.
Verfügung in Sachen der Anna Zimmermann und Catharine Zimmermann zu Oberweimar, hefte minderjährig und unter Vormundschaft des Johann Peter Zimmermann zu Wenklach und des Johannes Dönges zu Oberweimar, Kläger
gegen
den Ackermann Johannes Becker von Oberweimar, dermalen in unbekannter Ferne abwesend, Verklagten
wegen Herausgabe von Handscheinen und Ausstellung einer Quittung.
Dem Verklagten, dessen jetziger Ausent- haltsort nach beigebrachter Bescheinigung des Bürgermeisters von Oberweimar unbekannt ist, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Klage
„Unser verstorbener Vater Johai.neS Zimmermann war mit Anna geb. Dönges verheiraihet, und hinterließ als er starb, uns als einzige eheliche Kinder.
Nufere Mutter ging darauf eine zweite Glje mit dem Ackermann Johannes Becker, dem Verklagten, ein, und nahm diesen in bas ihr und uns gemeinschaftlich zustehende Gut auf, wogegen er vierhundert Thaler in daS Gut einzuwenden und damit Schulden des Johannes Zimmermann zu bezahlen versprach.
Es hat die solchergestalt versprochene Verwendung der vierhundert Rthlr. wirklich stattgefunden, und sind von dem Verklagten folgende Darlehnsschulden des Johannes Zimmermann :
1) 200 Rthlr. an Johann Conrad Beckers Wittwe zu Niederweimar,
2) 100 Rthlr. an Johannes Aeufer daselbst,
3) 100 Rthlr. an Heinrich Jung zu Oderweimar bezahlt, und die darüber lautenden Handscheine von den be-
I friedigten Gläubigern ihm auSge-
I händigt worden.
i Im Anfänge dieses JahrS (1852) haben I wir nun durch unsere im Rubrum ge- I nannten Vormünder mit dem Verklagten die Verabredung getroffen, daß ihm die in ! das uns und unserer Mutter zustehende Gut verwandten 400 Rthlr. von uns zv- rückvergütet werden sollten, wogegen er die über die von ihm bezahlten oben erwähnten Schulden ausgestellten Handscheine an unsere Vormünder herauszugeben und alles zum Gut gehörige Inventar zurückzuliefern habe.
Hierauf haben unsere Vormünder theils durch Baarzablung, theils durch Berichtigung verschiedener Scbuldposten des Verklagten an denselben 254 Rthlr. 9 Sgr. 8 Hlr. zurückvergütet. Der Verklagte hat Anfang des Mai 1852 mündlich anerkannt, bis zu diesem Betrage von unfern Vormündern befriedrigt zu fein, und das accep- tirte Versprechen geleistet, eine schriftliche Quittung über den Empfang der 254 Rthlr. 9 Sgr. 8 Hlr. auszustellen, auch die in seinen Händen befindlichen Handscbeine alsbald auszuliefern. Unsere Vormünder haben die Quittung sowohl als Beleg zu der von ihnen demnächst abzulegenden Rechnung, als zur demnächstigen Sicherung unserer Rechte gegen verschiedene Gläubiger des Verklagten, welche dessen Forderung gegen und haben, mit Arrest bestricken lassen, dringend nöthig.
Nun hat sich aber Verklagter alsbald nach Leistung des erwähnten Versprechens von seiner Heimath entfernt, ohne demselben Genüge zu leisten.
Wir treten Beweis über sämmtliche Klagbehauptungen durch Eidesdelation an, bescheinigen die Abwesenheit des Verklagten i in unbekannter Ferne durch die Anlage A und bitten :
denselben durch die öffentlichen Blätter zu einem zu bestimmenden Termin unter Androhung der gesetzlichen
i Rechtsnachtheile vorzuladen, und sodann zur Herausgabe der obenerwähnten Handscheine, wie zur Ausstellung der wieder versprochenen schriftlichen Quittung über den Em- Pfang der 254 Rthlr. 9 Sgr. 8 Hlr. ref. exp. zu verurtheilen,
mit der Auflage mitgetheilt, die Kläger klaglos zu stellen, oder etwaige Einreden beim Nachtheil Eingeständnisses und der Ausschließung im Termin
den 13. August laufenden JahreS, Morgens 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte vorzubringen, und deren Beweis anzntreteu, auch im Verneinungssalle auf der Kläger Beweisantretung sich zu erklären.
Zugleich wird er benachrichtigt, daß alle weiteren Verfügungen im Gerichtslocale statt der Behändigung angeschlagen werden sollen.
Marburg den 16. Juni 1852. Kurfürstliches Justizamt III.
Theis.
vdt. Ruprecht.
Versteigerungen.
1270) Gießen.
Versteigerung eines Wohnhauses. Montag den 19. Juli, Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhaufe das dem Schuh- machermeister Philipp Steuerwald dahier gehörige Wohnhaus mit Hosraum und Mist- ftätte in der Neustadt neben Casp. Weigel einer nochmaligen öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.
Gießen den 10. Juni 1852.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
1L73) Grün berg. Die wegen rück- stehender Gemeinde- und Sparkaffegelder gepfändete diesjährige nicht unbedeutende Korn- und Waizen-Erndte, soll in den nach-


