Ausgabe 
17.1.1852
 
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40 des Necrutirungsgesetzes und nach den §§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831, die also bestimm­ten Kontingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.

Darmstadt den 22. Deeember 1851.

Die Großherzoglich Hessischen Ministerien des Innern und des Kriegs.

In Verhinderung des Kriegs-Ministers:

v. D a l w i g k. Zimmermann.

v. Carlsen.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gesundwucr Gegenstand.

Ein vergoldeter Ring ist dahier gefunden worden, und kann derselbe von dem Eigenthümer auf dem Großh. Polizei- büreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 16. Januar 1852. . Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

./ L. Nove r.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

90) Es ist die anderweite Besetzung der Stelle eines Dieners bei Gr. Armen-Commissiou und der Pfand- und Leihanstalt nöthig geworden. Mit dieser Stelle ist ein jährlicher Gehalt von 220 st. nebst Kleider, jedoch aber auch die Verpflichtung zu einer Cautionsleistung von 350 fl. verbunden. Coneurrenzsähige hiesige Einwohner können ihre Gesuche um Uebertraguug der frag!. Stelle binnen 8 Tagen dahier einreichen.

Gießen am 9. Januar 1852. Gr. Hess. Armen-Cvmmission daselbst

H ch. gerbe r.

7'1) Gießen. Dke auf den 20. De­eember v. I. fällig gewesenen Holzsteig­gelder sind innerhalb 8 Tagen an die Stadtkaffe zu berichtigen.

Gießen am 12. Januar 1852.

Der Stadt-Einnehmer

End er 6.

Edictalladung.

2429) Grünberg. Nackdem Gr. Hvfgericht zu Gießen über das Vermögen des Nicolaus Ling zu Ober oh men den förmlichen Coneursprozeß erkannt hat, so werden alle diejenigen, welche aus ir­gend einem Rechtsgrunde Forderungen oder sonstige Ansprüche an denselben zu haben vermeinen sollten, hiermit öffentlich aufg-e- sordert, solche in dem auf

Donnerstag den 22. Januar 1852, Morgens 9 Uhr,

hiermit anberaumt werdenden Liguidations- termfhe bei Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse da­hier geltend zu machen und zu begründen.

Grünberg den 26. November 1851.

Gn Hess. Landgericht.

Weltker. Dr. Ortwein.

Versteigerungen.

89) Gießen.

Vergebung von Maurerarbeit.

Die zur Anlage eines Brunnens im Schloßhof dahier erforderlichen^ Arbeiten

und Lieferungen, welche im Ganzen zu 92 fl. 54 fr. veranschlagt, sollen

Samstag den 24. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, auf dem Büreau des Unterzeichneten öffent­lich in Accord gegeben werden, woselbst Voranschlag und Bedingungen zur Einsicht offen liegen.

Gießen den 14. Januar 1852., Der Gr. Kreisbaumeister Holzapfel.

70) Gießen.

Die Lieferung von Tuch bei der Stadt Gießen betr.

DaS zur Uniformirung der Polizei-Offi­zianten erforderliche Tuch, bestehend

1) in 21 Ellen in der Wolle gefärbtes dunkelblaues Tuch, veranschlagt zu 3 fl. per Elle,

2) in % Ellen poneeau. rothes Tuch, veranschlagt zu 3 fl. 30 fr. per Elle,

3) in 13% Ellen dunkelgrau Tuch zu Hosen, veranschlagt zu 2 fl. 30 fr. per Elle und

4) in 57 Ellen dunkelgrün Tuch zu Mäntel, veranschlagt zu 2 fl. 20 fr. per Elle,

soll im Summissionswege angeschafft wer­den. Offerten zu dieser Lieferung sind mit den erforderlichen Proben zu versehen und spätestens bis zum 20. d. Mts. einzu­reichen. Gießen den 9. Januar 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

SS) Gießen.

Holzversteigerung nn Revier S ch i f f e n b c r g.

Freitag den 23. d. Mts., wird in den Districten Häuserborn und Häuserseite des Reviers Schiffenberg, auf beiden Seiten der Chaussee von Gießen nach Hausen, nachverzeichnetes Holz ver­steigert:

Scheidholz, Prügelholz,

Stecken Stecken

Buchen- 17 2%

Eichen- 6%

Stockholz, Reisholz,

Stecken Wellen

Buchen- 188 7325

Eichen- 44% 2475

Nadelholz- 800

Dornen- 550,

sodann:

60 Eichen-Stämme von 718 Zoll Durchm. mit 966 Cubikfuß,

12 Buchen-Stämme von 914 Zoll Durchm. mit 118 Cubikfuß,

771 Fichten-Stangen von 12'/- Zoll Durchm. mit 154 Cubikfuß.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine, er­halten Inländer Credit bis zu 20 fl, über diesen Betrag hirkauS nur gegen Deponi- rung annehmbarer Werthpapiere, Auslän­der überhaupt nur unter der letzteren Be- dingnng. Als Zahlungstermin für das crebitirte Holz ist der 30. Juni d. I. bestimmt.