Ausgabe 
16.10.1852
 
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dem innen» messingene»» Staubdeckel steht: G' Fleury ä Paris. Die Uhr schlägt auf eine Feder. Die Rückseite ist guillotirt und hat unten eine von zwei Kreisen umgebene, schildförmige glatte Stelle;

2) eine große goldene Damenuhr mit goldenem Zifferblatt, römischen Zahlen, stählernen Zeigern. Um das Zifferblatt läuft ein Kranz von Blumen und Blättern von hellgelbem und röthlichem Gold. Auf der Rückseite verbreiten sich guillolirte Strahlen von einer am unteren Rand befindlichen runden, glatten, erbsgroßen Stelle. Im Gehäus findet sich das oben rechts fein eingekratzte Uhrmacherzeichen 6. 9 D.

102 E.

3) eine goldene Dame»»»»hr von der Größe eines Guldenstücks mit silbernem Zifferblatt, goldenen Zeigern unb römischen Zahlen. Auf der gravirten Rückseite befindet sich zwischen Arabesken ein Blumenstrauß. Im innen» Gehäuse sind mi verschiedenen Stellen eingestempelt die Zahle»» 7 und 706 und die Buchstaben C L. und G., ferner fein eingekratzt 9 L I, ferner G II 8, ferner 21/1S und endlich 212 ;

4) eine anscheinend noch nicht gebrauchte silberne, inwendig vergoldete f. g. Wiener Schnupftabaksdose von länglicher, viereckiger Form. Trägt bet» Stempel AD unb einen weiteren Stempel, nach welchem sie erst nach 1840 gemacht ist. Die letzte Zahl ber in» Viereck gestellten Jahreszahl ist unbeullich. Die äußere Fläche ist gravirt unb guillotirt

unb an bet» eingebogenen Kanten vergolbet. Solche Dosen sollen im Ankauf etwa 18 fL kosten;

5) ein golbener Ring mit großem Amethyst. An bei» Seiten des Ringes sind erhaben getriebene Blumen;

6) zwei goldene V o r st e ck na d e li» mit Knöpfen von getriebener Arbeit. Beide Nadeln sind mit einem glatten Kettchen

von abwechselnd runden und länglichen Gliedern verbündet»;

7) ein Cigarren-Et ui, außen von braunen», innen von rothem fieber, mit Stahlbügel;

8) eine elegante kleine Brieftasche von gepreßtem braunen fieber, inwenbig von feinem hellgelbem fieber unb solchem Taffet. Die Eigenthümer werben aufgesorbert, sich bei ber nächsten Polizeibehörde zu melden, und alle Polizeibehörden um ihre gefällige Mitwirkung zur Ermittelung ber Eigenthümer gebeten.

Höchst, bet» 7. October 1852. Herzoglich Nassauisches Kreisamt

Winz»ngerode

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefttndener Gegenstand.

Ein alter Schiebkarren ist bahicr gefunden und in Verwahrung genommen worden. Der Eigenthümer kann den Aufbe- wahrungsor» auf dem Gr. Polizeibüreau dahier erfahren.

Gießen den 15. October 1852. Der Vicar Großb. Polizei - Commissärs :

Barth.

Bekanntmachung.

Den diesjährigen Recrntirungsrath betreffend.

Diejenigen Militärpflichtigen des Jahres 1852, welche vor den Necrntirungsrath besonders geladen worden sind, oder die, welche zur Aufbringung vott Rcclamativnen sich an denselben wenden wollen, sowie ferner diejenigen Reeruten, welche von ihren betreffenden Regimentern oder Corps als untauglich zurtickgewiesen worden sind und zur definitive»» Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit vor dem Recrutirungsrath erscheinen nuiffeit, haben sich genau nach den Bestimtnungen des RegierungS-Ausschreibens vom 23. September l. I. Nr. 77 des Anzeigeblatts zu bemessen.

Gießen den 14. October 1852.

Der Gr. Bürgermeister

D. E b e l.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Cdictalladungen.

1G92) Gießen. Philipp Reh von Oppenrod hat untern» 27. Januar 1818 bei der Rathschöff Busch Wittwe zu Gießen ein Capital von 460 fl. aufgenommen und zur Sicherheit ber Gläubigerin eine Hypo­thek bestellt. Derselbe behauptet, daß letz­tere gelöscht sei, während in den Hypothe­kenbüchern des hiesigen Landgerichts der betreffende Eintrag noch offen steht. Es

Ploch.

meinen aufgesorbert, biefelben so gewiß innerhalb 60 Tagen,

vom Tage ber Einrückung biefer Verfügung in öffentliche»» Blättern an, dahier geltend zu mache»», als sie mit solchen ausgeschlossen werden, unb die in Rede stehende Hypo­thek gelöscht wird. Binnen gleicher Frist haben alle Diejenigen, welche an die in Nr. 66 dieses Blattes (Edictalladung 1692) I

werden daher alle Diejenigen, welche Rechte aufgeführten und daselbst näher beschriebe- an die fragliche Hypothek zu haben ver- neu Immobilien, hinsichtlich deren Philipp Reh, ber bermalige Besitzer jener Grund­stücke, keine Eigenlhnmsurknnden mehr in Händen hat, irgend nie berechtigt fein soll­ten, ihre Ansprüche dahier anzuzeigen und liquid zu stellen, widrigenfalls Ausschluß derselben eintreten würde.

Gießen den 20. Juli 1852.

Großh. Hess. Landgericht