Ausgabe 
16.6.1852
 
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Anzeigeblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

Jls. _________________Mittwoch den 16 Juni 18Z2.

. ®rf?nt. ^°ch°"tlich zwei Mali Mittwoch und Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimisch- 1 fl. .30 kr., für Auswärtige incl. PoftauffchlagS 1 ff 39 tr - 4u8roättä abonnrrt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen Sei der Erpedition (Canzl-lb-rg Lu. B. Nr. 1.) - EinrücknngSgebühr für die gespaltene CorpuS-eile 2 kr Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene CorpuSzeile 3 kr.

Amtlicher T h e L l.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundener Gegenstand.

Em seidener Regenschirm. Der Eigenthümer kann denselben auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang nehmen.

G.eßen am 15. Juni 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

8. Rover.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladung.

127/0 Amöneburg. In der bei hiesigem Justizamte anhängigen Rechtssache: der C hr i st i n e W i t t e l s b e r g e r aus Amöneburg, Klägerin, gegen den Schreiner Peter Döring und dessen Frau Chri­stine, geb. Wittelsberger von da, Ver­klagte, wegen Forderung ist auf Antrag der Klägerin vom 7. Juni 1852:

»die Verklagten haben sich nach an­liegender Bescheinigung von hier ent­fernt und deren Aufenthalt ist un­bekannt."

.Indem ich um Anberaumung eines Termins zulii Verkaufe der, in der Anlage bezeichneten Grundstücke bittetrage ich zugleich darauf an: die Verklagten dazu, und zu weiter nöthigen Terminen, mittelst Einrük- kuiig der betreffenden Verfügungen in öffentliche Blätter, vorladen zu lassen,/-

verfügt.

Unerstrecklicher Termin zur Erkennung des Verkaufs des Unterpfandes wird auf den 19. Juli 1852, Vormittags 9 Uhr, Contumazirzeit festgesetzt, in welchem sich die Verklagten bei Meidung der Anerken- nung auf die Abschätzung zu erklären, und etwaige sofort liquid zu stellende Einwen­dungen bei Meidung der Ausschließung vor- zubrriigen haben.

Diese Verfügung wird bei der beschei­nigten Abwesenheit der Verklagten mit dem

Anhänge veröffentlicht, daß spätere Ver­fügungen nur durch Anschlag an das Ge­richts-Brett den Verklagten insinuirt werden.

Amöneburg den 7. Juni 1852.

Kurfürst!.'Hess. Justizamt B e s ch o r.

vdt. Fleischmann.

Besondere Bekanntmachungen.

123/1) G i e ß e n.

Das Sandholen sm Launspacher Banne betreffend.

Damit die hiesigen Einwohner darüber nicht mehr im Zweifel bleiben, an welcher Stelle in Launspacher Gemarkung sie Sand zu holen berechtiget sind; so ist diese Stelle mit 2 Pfählen bezeichnet, und zugleich der Abfahrtweg dahin mit einem Wegweiser versehen worden. Nachträglich zu mei­ner Bekanntmachung vom 25. Mai 1852, Anzeigeblatt Nr. 42, 43 und 44 .bringe ich dieses zur Kenntniß des hiesigen Publi­kums. Gießen den 14. Juni 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

1271) Gießen.

Das Tagebuch über den Besitzwechsel der Immobilien für 1853.

Alle gerichtlich bestätigten EigenlhumS- urkunden über verkaufte, vertauschte oder vertheilte Gebäude und Grundstücke, die zur Wahrung des Besitzwechsels hier noch nicht vorgelegt waren, sind zum Eintrag in daS Tagebuch für 165%3 spätestens bis 15. Juli

l- I- hier einzuliefern. Eine hierbei eintretende Versäumniß ist in der Verord­nung mit einer Strafe von 5 fl. bedroht.

Gießen den 14. Juni 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

1248) Gießen.

Die Führung des Verzeichnisses über den Ab- und Zugang von Hunden.

Gr. Hess. Regierungs-Commission hat das mit dem Gr. Steuer-Einnehmer Mandl getroffene Uebereinkommen, wonach der Ab- und Zugang von Hunden künftig bei die­sem anzumelden wäre, nicht gebilligt, daher das deßfallstge Register für die Folge wie­der auf der Bürgermeisterei geführt wird, und alle bezüglichen Anmeldungen hier ab- zugeben sind.

Gießen den 10. Juni 1852.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

Versteigerungen.

1277) Grünberg.

Hengras-Dersteigerung im Rentamte Grünberg.

Das diesjährige Heugras von nachste­henden fiskalischen Wiesen soll in Lovsab- theilungcn auf den Wiesen selbst meistbietend versteigert werden:

1) Donnerstag den 17. Juni, Vormittags 8 Uhr,

in der Gemarkung Atzenhain, vcn 28 Mor­gen, sodann