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wurde dem Rechnungsrath bei den Ministerien des Innern und der Justiz sodann Friedrich Schott der Charakter alsRegierungsrath" ertheüt.

Cvncurrenreröffnungen Erledigt find : die zweite Stadtpfarrer­stelle zu Meßen mit einem Gehalt von 1654 fl- 37 kr.; die evang. Schul­stelle zu Eberstadt, Kreises Gießen, mit einem Gehalt von 324 fl. 46 kr., nebst einer Entschädigung von 30 fl. 56 kr. für Heizung des Schnllocals.

Versetzungen in den Ruhestand und Characterverlelhung. Am 24. Juli wurde der Friedensrichter des ersten Bezirks der Staat Mainz, wie auch Rheinzollrichter und Ergänznngsrichter am Kreisgerichte zu Mainz

Joseph Heinrich Schalk, auf Nachsuchcn, unter Anerkennung seiner lang­jährigen und treuen Dienste und unter Verleihung des Charakters als Justizrath", in den Ruhestand versetzt; am 26. Juni wurde der Rent­meister Julius Noire zu Alzey in den Ruhestand versetzt.

Sterbfälle. Gestorben sind : am 20. Januar der Kanzleidiener bei der Rechnungskammcr Johann Müller; am 5. August der pensionirte Uiiterförster Johannes Kalbfleisch zu Bieber; am 19. August der Bau­aufseher I. Klasse Röth zu Mainz; am 21. August der Accessist bei der 2. Abthcilung der Rechnungskammer-Justisicatur August El wert.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Km Schlüssel ein Schulköcher von Holz, ein kleines wollenes Halstuch, eine wollene Halsrolle, eine kleine Schnupftabaks­dose und eine rothe' Tuchkappe. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Großh. Polizeibureau dahier in

,852. D-, Di--, G,«td. Polizei-C.ommiffärS,

Barth.

1)

2)

3)

Preispflügen zu Alsfeld und Lrch.

Der Ausschuß deS landwirthschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen hat für'S Jahr 1852 zu Preisen für gute Pflüger die Summe von 100 fl. ausgesetzt. ,

In Vollziehung dieses Beschlusses wird hrermit Folgendes bekannt gemacht.

Diese Preispflüqen resp. Vertheilungen werden statlfinden :

1) zu Alsfeld am 20. September,

2) ir ii 22. ii

Die Bedingungen der Theilnahme sind folgende :

«e Concurrenz kann überhaupt nur eigentlichen Ackerleuten, dem Einzelnen selbst aber nur emma gestattet werden. Anmeldungen zur Concurrenz um die Pflügerpreise haben spätestens bis 8 Uhr Morgens ber dem Preisgerichte »u geschehen Die Reihenfolge der Anmeldungen bestimmt die Ordnung, in welcher diejenigen, tue sich gemeldet haben, zum Wettpflugen

' 4)

5)

Bei zu starker Concurrenz stehen diejenigen, welche sich am spätesten gemeldet haben, zuruck.

Nllüae und Bespannung stellt der landwirthschaftliche Verein.

Mit diesem Preispflüqen wird zugleich ein Verkauf verbesserter landwirthschaftlichrr Geräthe verbunden werden.

^ndcm ru reckt zahlreicher Theilnahme an bezeichneter Verhandlung eingeladen wird, ergeht zugleich an die Herren Orts­vorstände und^die verehrlichcn Mitglieder deö landwirthschaftlichen Vereins die Bitte um gefällige Mitwirkung zur Verbreitung

dieser Bekanntmachung.

Laubach den 29. August 18o2. $er Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberheffen

gez. Otto, Graf zu SolmS-Laubach.

Gerichtliche und »privat - Bekanntmachungen.

IS'tTI Gießen.

Verqebuna einer jährlichen Rente von 150 fl.

Aus der Löber'schen Stiftung soll eine weitere Rente von 150 fl. vergeben werden. Unter Hinweisung auf d>e betreffenden ,s o unt) 13 beg Testaments, welche nachfolgend abgedruckt sind, ergeht an Diejenigen, welche sich hieritach berechtigt und befähigt halten, Anspruch auf jene Rente zu machen, die Aufforderung: sich binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Verwaltung zu melden und sich über die Erfordernisse zum Bezug der Rente auszuweisen.

"" 10' 6,,,,mtCr 1852' Di- V°rw°I.un, ter Ab-esch-n Stiftung.

In deren Namen der Bürgermeister

H ch. F e r b e r.

8 3 des Testaments: Von den Zinsen meines Vermögens sollen jährlich 600 fl. an 2 arme im Wittwenstande f-bend^hiesiae Bürger und 2 arme Bürgerswittwen bezahlt werden, so daß jede von diesen 4 Per,oucn die Summe von 150 fl. h . lebende hiesig st Wittwer und Wittwen, welche von meinen Eitern abstammen, m Gießen geboren und daselbst ver- heiratbet waren^ sollen, insofern sie das Verwandschafts-Verhältniß nachweisen werden und arm sind, 'N den ersten 50 Jahren Lrb meinem Tode vorzugsweise zum Genüsse dieser Unterstützungen zugelasfen werden ,

$ Ueberhaupt müssen alle Wittwer und Wittwen, welche zum Genüsse dieser Renten zugelassen werden wollen, in Gießen neboren sein einen guten Ruf besitzen, fortwährend einen gesitteten Lebenswandel führen und wahrhaft dürftig sein.

9 Auch sollen nur Handwerker oder Wittwen von Handwerkern zu den Vortheilen meiner Stiftung zugelasfen werden.

Es versteht sich hierbei von selbst daß, wenn Personen aus meiner Verwandschaft, denen schon Legate zugesichert und bestimmt sind, zum Genüsse einer Rente von 150 fl. zugelassen fein wollen, die Legate selbst zur Masse zuruckfallen.