Anzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gieße»,
S4, Mittwoch den 7. Juli
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische l ft. 30 kr., für Auswärtige incl. PoftauffchlagS 1 ff. 39 kr- — AuSwärt« abonnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzlciberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrücknngSgcbnhr für die gespaltene LorpuSzeile 9 kr.
Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene EorpuSzcile 3 kr.
Amtlicher T h e i l.
B e k n n tt t m a ch u n g,
die Annahme des Zollgewichts für den Postverkehr betreffend.
Nachdem zufolge des §. 7 des Postverei'nsvcrtrags bei den betreffenden Postanstalten für alle Gewichtsbestimmungen das mit dem Großh. Hess. Pfunde übereinstimmende Zollpfund oder 500 Grammes, zu 30 Loch getheilt, zur Anwendung kommen soll, ist eS nolhwendig erachtet worden, zur Bemessung und Prüfung des Portos für mehrfache Briefe, statt der pos. 3 der Verordnung vom 3. September 1851 (Regierungsblatt Nr. 25) vörgeschriebenen Progresfionsbestimmung, die nachstehende auf Reduction der Einthei- lung des ZollpfundeS in 30 Loch auf die Eintheilung des Großh. Hess. Pfundes in 32 Loth gegründete Progresstonstabclle für die Correspondenz innerhalb des Postvereinsgebiets bekannt zu machen, welche auch für die Correspondcnz innerhalb des Fürstlich Thurn und Tarisschen Postgebiets, jedoch unter der Modification Anwendung finden soll, daß nach Maßgabe der Bestimmung pos. 2 der Verordnung vom 27. Mai 1850 (Regierungsblatt Nr. 29) für Briefe von über 4 Loth bis 8% Loih (Hessischen Gewichts) einschließlich nur 5faches Briefporto, für Briefe über 8% Loth Gewicht aber so lange öfaches Briefporto zu entrichten sein soll, bis die Pakettare mehr beträgt.
Progressions-Tabelle
auf Reduction des 30theiligcn Zollpfundes in das 32theilige Großh. Hess. Gewicht gegründet.
Darmstadt den 2. Juni 1852.
Loth (bis einschließlich.)
fach.
Loth (bis einschließlich.)
fach.
Loth (bis einschließlich.)
fach.
1
1
ti%
11
227.
21
2
2
12%
12
23%
22
3
3
13%
13
24%
23
4
4
14%
14
25 7,
24
5'/.
5
16
15
26%
25
67.
6
17
16
27%
26
77.
7
18
17
287.
27
84
8
19
18
29%
28
9'4
9
20
19
30%
29
io 7.
10
21%
20
32
30
Großherzoglich Hessische Ober - Post - Inspektion.
G o l d m a n n. vdt. Bessunger.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Brodpreise für Gießen vom 7. Juli 1852.
4 Pfund Roggenbrod kosten . . . . . . . 13 kr. — pf.
2 „ „ n . . . ♦ . . . 6 „ 2 „
4 „ gemischtes Roggenbrod kosten . . . ... 14 » — n
2 „ u „ v ..... , 7 u H
L. N o v e^r, Gr. Polizei-Commissär.


