Ausgabe 
4.12.1852
 
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Anzeigcblatt

der

Stadt und des Kreises Gießen.

Jo 97. Sonnabend den 4. Decenrber 1832.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische l st. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlaqs 1 st. 39 fr. AuSwürtS abvnnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. .Ur. 1.) Einrückunqszebühr für vie gespaltene Corvuszeile 2 kr.

Anzeigen aus verschiedene .» Schriften die gespaltene Corpuszeile 3 kr.

Amtlicher T h e i l.

Zu Nr. K. G- 3535. Gießen am 30. November 1852.

Betreffend: Die Erstattung des Jahresberichts.

Das Großherzoglich Hessische

Kreisamt des Kreises Gießen

a n

sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises.

Wir fordern Sie auf, die Verzeichnisse über die im lausenden Jahre in Ihren Gemeinden Aus- und Eingezogenen, mit Angabe deren Religion, Vermögen und Ursache des Ab- und Einzugs, sowie der Orle, woher und wohin sie übergezogen sind, unfehlbar bis zum 13. k Mts. au uns einzusenden.

K ü ch l e r.

Ernenn u n g.

Seitheriger Bürgermeister Jacob Wagner als Bürgermeister für die Gemeinde Her mann stein.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegen st ände.

Eine Kinderschürze, eine eiserne Kette und ein alter Kinderhandschuh. Diese Gegenstände können von den Eigenthümeri, ans dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 3. Dccember 1852. Der Gr. Hess. Polizei-Commisfär

L. Nove r.

Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

23(>I) Gießen. Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesi­gen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahrs fällig werden, sind nachstehende Zahltage anberaumt worden:

1) Mittwoch den 8. December,

2) Samstag n.

3) Mittwoch 15.

4) Samstag ,, 18.

5) Mittwoch 22.

6) Freitag 24.

7) Montag 27.

8) Mittwoch 29.

9) Freitag 3i.

Die Interessenten werden daher aufqe- fordert, die Zahlung an diesen Tagen in

Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Ka­pital zugeschrieben haben und persönlich sich nicht einfinden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese der nölhige Eintrag gemacht wer­den kann.

Die Zinsen werden nach dem Kalender­jahr berechnet und sind deswegen auch dann in Empfang zu nehmen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind. Zugleich muß ich die hiesi­gen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sie sich nicht Mittwochs, sondern an den andern bestimmten Zahltagen ein» finden wollen, weil Mittwochs der Andrang

von auswärtigen Zinsenempsängern zu groß wird und diese alsdann vorzugsweise be­fördert werden muffen.

Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Gestnde hiernach verständigen zu wollen.

Gießen den 30. November 1852.

Der Rechner der Spar- u. Leihkasse Kehr.

Versteigerungen.

223«) Gießen.

Die Versteigerung eines Guts mit Hofraithe.

Die den Erben des verstorbenen Oeco- nomen Carl Koch in Gießen gehörige Be­sitzung, bestehend in Hofraithe und 85 Morgen Gut, soll erbvertheilungshalber