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Stadt und des Regierungsbezirks G ieße n.
Mittwoch den 31 December 18Ä1.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Dreis des Jahrganq« für Einheimische I«. «Ofr., ffir Auswärtige in<4. Postaufschlag 1 ft. 42 fr. _ Auswärts adonnirt man stch bei allen Doftämtern. Zn Gießen bei der Erved. lCa»,leiberg Lit. M. Nr. 1.) — Einrückungögebühr für die gespaltene EorbuSzeilc 2 fr., Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Keile 3 fr.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
2460) Gießen.
Oeffentliche Aufforderung.
machen, als sonst sie mit denselben als ausgeschlossen betrachtet werden und der Kaufbrief bestätigt wird.
Gießen den 30. November 1851.
Gr. Hess. Landgericht Heyer.
Die Veräußerung eines zum Nachlasse des Philipp Otto sen. zu Großcnbnseck gehörigen Grundstücks betr.
Die Erben des Philipp Otto zu Großenbuscck haben das Grundstück:
283</, 32474 Ruthen Acker im Weidenthal, unter den Hohcnbergslöchern, dem Obristen Freiherrn von Nordeck zur Rabenau für 216 fl. 10 fr. verkauft, können aber die betreffende, Eigenthumsurkunde nicht vorlegen. Auf Antrag ie$ Käufers werfen daher alle Diejenigen, welche an dieses Grundstück Ansprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, solche sogewiß innerhalb 6 Wochen von heute an dahier geltend zu
2342) Gießen. Ansprüche jeder Art an das Vermögen des Ludwig Euler von Trohe, gegen welchen der förmliche Concurs erkannt worden, sind im Termine
Freitag den 16. Januar 1852, Vormittags 9 Uhr, so gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls sie ohne weiteres Präclusivdecret von der Masse ausgeschlossen werden.
Gießen den 1. December 1851.
Gr. Hess. Landgericht bas.
Heyer.
Besondere Bekanntmachungen.
2-580) Gießen.
Die Musterung für 1 SZ2»
Nach vorliegender Verfügung Großh. Regrerungs-Commisston soll die Liste der Con- scriptwnSpflichtigeu des Jahrs 1852 aufgcstcllt werden. Es wird daher irr Gemäßheit des Rekrutirungsgesetzes hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung in Anspruch nehmen wollen, dieses ohne Verzug, jedenfalls aber vor Abnahme der Dr tollste auf der Bürgermeisterei dahier anzuzeigen haben, indenr später vorgebracht werdende Gesuche nach dem Gesetz nicht berücksichtigt werden können. Diejenigen, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werde ich aus Anfrage belehren, welche Zeug- nissc sie zur Begründung ihrer Reclamationen nöthig haben.
Gießen am 23. December 1851. Der Bürgermeister
...._____________________ ___________________ Hch. Ferber.
2475) Wetzlar. Mit dem 1. Januar 1852 geht die Landschreiberei hierselbst ein. Die Geschäfte derselben gehen auf das hiesige Kreisgericht über. Alle Eingaben, welche diese Geschäfte betreffen, sind daher von jenem Zeitpunkte an an das Krcisgericht zu richten, in desfen Lokale auch die sämmtlichen,
bisher von der Landschreiberei ressortirenden Angelegenheiten bearbeitet werden. .
Wetzlar den 22. December 1851.
Königliches Kreisgericht Springmühl.


