Ausgabe 
29.11.1851
 
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der

Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

Jli 96. Sonnabend den 29. November 1851t

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch unv Ionnaben«. Dreis des Jahrgangs für Einheimische l il. 30ft., für Auswärtige in.l, Postaufschlag 1 K. 42 ft. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erred. fkanileiberg Lit. B. Nr. 1.) ÄinruckungSgebühr für die gespaltene EorbuSzeile 2 fr., Anzeigen au) verschiedenen Schriften die geshalteae Zeile 3 fr.

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Z u g e l a u s e u c r Hund.

Ein großer schwarzer, braun gezeichneter, Dachsbuud mit einem messingenen Halsband ist zugelaufen und dabier in Verwahrung genommen worden. Der Eigmihümer kann denselben auf dem Gr. Polizei- büreau dahier in Empfang nehmen.

Gießen am 27. November 1851. Der Großh. Polizei-Commissär

L. Nover.

Gerichtliche und Privat-Vekauntmachnrrgen.

Edictalladungen.

2305) Gießen.

Gläubiger-Aufforderung.

Forderungen an den nach Amerika ausgewan­derten Georg Opper von Mendorf an der Lda. sind im Termin

Freitag den 12. Deccmber d. I., Vormittags 9 Uhr, sogewiß dahier anzuzeigen, widrigenfalls sie bei der Ordnung seines Schuldenwesens keine Berücksichti­gung finden werden.

Gießen am 21. November 1851.

®n Hess. Landgericht Heyer.

2230) Gießen. Forderungen an den Nach­laß deS Bauaufsehers Friedrich Anton Petri von Gießen sind im Termin

den 2. December l. I., Vormittags 9 Uhr, auzumelden, widrigenfalls sie bei der Erbvertbeilung unberücksichtigt bleiben.

Gießen am 12. November 1851.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

M u h I. Bot t.

Besondere Bekanntmachungen.

2250) Gießen. Xie auf Martini fällig ge­wesenen Gelder:

1) Trieb- und Wiesenviertel-Zinsen,

2) Pachtgeld von verliehenem Waldgelände im Districl Heegftranch, Mühlkopf und Erlen- wäldchen,

3) Grummetgrasgelder von den städtischen Wie­sen und Wiesenvierteln, und

4) Pachtgelder von verliehenen städtischen Grund­stücken,

sind binnen 10 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadtkasse zu bezahlen.

Gießen am 20. November 1851.

Der Stadt-Einnehmer __' Enders.

2270) Gießen. Der Pfandschein Nr. 27627 ist angeblich verloren worden. Da nun der Ver­pfänder das Pfand einlösen will, so werden Die­jenigen, welche Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, gegenfalls das Pfand ohne Wei­teres verabfolgt werden wird.

Gießen den 25, November 1851.

Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.