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Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
Jli 96. Sonnabend den 29. November 1851t
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch unv Ionnaben«. — Dreis des Jahrgangs für Einheimische l il. 30ft., für Auswärtige in.l, Postaufschlag 1 K. 42 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erred. fkanileiberg Lit. B. Nr. 1.) — ÄinruckungSgebühr für die gespaltene EorbuSzeile 2 fr., Anzeigen au) verschiedenen Schriften die geshalteae Zeile 3 fr.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Z u g e l a u s e u c r Hund.
Ein großer schwarzer, braun gezeichneter, Dachsbuud mit einem messingenen Halsband ist zugelaufen und dabier in Verwahrung genommen worden. — Der Eigmihümer kann denselben auf dem Gr. Polizei- büreau dahier in Empfang nehmen.
Gießen am 27. November 1851. Der Großh. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gerichtliche und Privat-Vekauntmachnrrgen.
Edictalladungen.
2305) Gießen.
Gläubiger-Aufforderung.
Forderungen an den nach Amerika ausgewanderten Georg Opper von Mendorf an der Lda. sind im Termin
Freitag den 12. Deccmber d. I., Vormittags 9 Uhr, sogewiß dahier anzuzeigen, widrigenfalls sie bei der Ordnung seines Schuldenwesens keine Berücksichtigung finden werden.
Gießen am 21. November 1851.
®n Hess. Landgericht Heyer.
2230) Gießen. Forderungen an den Nachlaß deS Bauaufsehers Friedrich Anton Petri von Gießen sind im Termin
den 2. December l. I., Vormittags 9 Uhr, auzumelden, widrigenfalls sie bei der Erbvertbeilung unberücksichtigt bleiben.
Gießen am 12. November 1851.
Gr. Hess. Stadtgericht das.
M u h I. Bot t.
Besondere Bekanntmachungen.
2250) Gießen. Xie auf Martini fällig gewesenen Gelder:
1) Trieb- und Wiesenviertel-Zinsen,
2) Pachtgeld von verliehenem Waldgelände im Districl Heegftranch, Mühlkopf und Erlen- wäldchen,
3) Grummetgrasgelder von den städtischen Wiesen und Wiesenvierteln, und
4) Pachtgelder von verliehenen städtischen Grundstücken,
sind binnen 10 Tagen bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs an die Stadtkasse zu bezahlen.
Gießen am 20. November 1851.
Der Stadt-Einnehmer __' Enders.
2270) Gießen. Der Pfandschein Nr. 27627 ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder das Pfand einlösen will, so werden Diejenigen, welche Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, gegenfalls das Pfand ohne Weiteres verabfolgt werden wird.
Gießen den 25, November 1851.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.


