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gütung für Heizung des SchtGocM -,— die fünfte mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Schullehrerftelle zu Alzey, im Rcgtcnnigsbezirke Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 300 Gulden ohne Wohnung; — die sechste Schnlstchrerstellc zu Alzey, welche mit einem evangelischen L.hrer zu besetzen ist, mit einem jährlichen Gehalte von 300 Gulden ohne Wohnu ig; — die siebente mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Schnllchrerstelle zu Alzey mit einem jährlichen Gehalte roh 300 Gulden ohne Wohnung; — die tottUc eines Nevierforsters von dem Forstrevier Düdels- teim, Forsts Nidda, mit der etatsmähigen Besoldung der dritten Klaffe: concurrenzfähige Bewerber um dieselbe haben sich binnen sechs Wochen bei der Großh Ober-Forst- und Domänen-Direction zu melden,
Sterbfälle, Gestorben sind: am 14. Mai 1850 der Fruchtmencr Heinrich Brei der zu Vilbel; — am 20. Ok
tober 1850 der pcnffoni'rte Amtmann Würschmitt zu Dieburg; - am 6, Deccmber 1850 der pensionirte Gendar- merie-Brigadier Nicolaus Lang zu Friedberg; — am 15. Dccember 1850 der pensionirte Schullchier Sebastian Neubauer zu Oberklingcn, i,n Regierungsbrzirke Dieburg; — am 26. December 1850 der peusionirte Schullehrer Heinrich F öl sing zu Meiches, sm Regierungsbezirke Alsfeld; __
am 4. Januar der Lchullehrer Peter Hartmann zu Wembach, im Regierungsbezirke Dieburg; — am 5. Januar der pensionirte Gendarm Kaspar Wenzel zu Schotten; — am 14 Januar der Pensionär der Saline Tbeodorshalle, ehemalige Schmiedgeselle Balentin Beisiegcl zu Äarlshalle; am 16. Januar der Kreisgerichtsbote Jacob Lec erf zu Osthofen ; - am 27. Januar der evangelische Pfarrer Justus Guntrum zu Eberstadt, im Regierungsbezirke Darmstadt.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Stauchen, ein Geldbeutelchen mit einigem (Selbe und ein Schleier von brauner Farbe Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
G.eßen am 25. Februar 1851. Der Gr. Polizei-Commissär
L. Nove r.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachmrgeu.
Edictalladung.
369) Grün berg.
Oeffentll'che Aufforderung.
Auf den Namen des Georg Römer zu Allertshausen stehen nachfolgende Einträge in dem geeicht- lichen Pfandbuch offen:
1) Band I. pam. 69, wonach die Hofraithe I//8- wegen 200 fl. Kaufgelds dem Nikolaus Kör- bächer und 100 fl. Darlehn dem Andr. Ott zu Gießt n,
2) Band I. pag. 104, wonach die bei der Guts- tbeilung des Hciur. Römer dem Gg. Römer zugelheilten Immobilien wegen 39 fl. 30 kr. Kaufgeld dem Johannes Dietz und 76 fl. Kaufgeld dem Gerhard Hasselbach.
Ansprüche ans diesen Verpfändungen sind söge- wiß binnen 4 Wochen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung in den öffentlichen Blättern an gerechnet, dahier vorzubringen, gegenfalls die fraglichen Einträge gelöscht werden.
Grünberg den 21. Februar 1851.
Gr. Hess. Landgericht das. Weicker. Emmerich.
Versteigerungen.
329) Gießen.
Holzversteigerung im Revier Schiffeuberg.
Freitag den 28. Februar wiid m Domanialwald, Distriet Tempel, nachver- zeichneltö Holz versteigert:
573/t Stecken Kiefern-Prügelholz, 4 i, Eichen „
133 /4 „ Kiefern-Stockholz,
625 Wellen Eichen-Reißholz,
675 „ Weichholz- und Dorilen-Reiß-
holz,
11800 „ Kiefern-Reißholz,
54'/, Stecken 6 und 7 Fuß langes Kiefern- Pfahlholz,
57 Kiefern - Stangen von 2 bis 3 Zoll Durchmesser.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an der Wald- meisteröwiese. Eredik bis Martini d. I.
Gießen den 20. Februar 1851.
Der Gr. Hess. Revierförster des Reviers Schiffenberg, Dr. Dran dl.
-------!---. i‘v----~;!------------—-- 358) Londor f.
Montag den 3. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, in den Distrie- ten Katzengeheeg, Hainstrulh und Eiselsberg, nach, verzeichnete Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert werden:
72 eichen Stämme von 12 bis 50 Fuß Länge und 8 bis 2t Zoll Durchmesser, 1908 Cubikfnß,
47 sichten „ von 35—75 Fuß Länge und 6 — 11 Zoll Durchmesser, 1160 Cubikfuß,
16 liefern » von 15—40 Fuß Länge und 7 — 11 Zoll Durchmesser, 248 Eubikfuß haltend;
12 eichen Stangen von 28 Cubikfuß;
18 fichten » „ 114 » und
6 birken Klötze „ 77 „
Gegen vorschriftsmäßige Bürgsckeine wird Zahlungsfrist bis Michaelitag d. I. gestattet.


