Anzcigcblatt

der

Stadt and dcs Regicrungsdezirk«

Gießen.

1851

Mittwoch »en 23. April

M 33

... - »""xr's*.

....... --J-ÄÄÄSÄ

Privat - Bekanntmachungen.

Gerichtliche und

Edictalladungen.

505) M arburg.

Verfügung

in Sachen

der ledigen Geschwister Valentine Katharine und Maria Wilhelmine Victorie Schweinsberger von Ockershausen, unter Vormundschaft des Jacob Lachmund daselbst, Kläger

wider

die Katharine Schweinsberger von da, dermalen in unbekannter Fremde, Verklagte

wegen Forderung.

Wird diese Klage:

die Verklagte schuldete der Mutter der Klä- ger auS Darlehn vom 1. Mai 1820 den Betrag von 100 Thalern, dieser Forderungs- anspruch an der Verklagten ist vermöge Ces- sion vom 2. Januar d. I. auf meine Cu- randen übergegangen. Die Verklagte hat diesen Anspruch, obgleich sie von der Mutter meiner Euranden wiederholt dazu aufgefor- dert ist, bis jetzt nicht abgeführt und, ich sehe mich daher klagend zu bitten gemüßigt:

die rubricirten Verklagten zur Zahlung der libellirten 100 Rthlr. ref. cxp. schul­dig zu verurtheilen."

Die Verklagte ist dermalen in Ockershausen nicht anwesend, und wie die unter Z. 2 anliegende Vür- gcrmeistcrbeschcinigung ergiebt, ist deren dermaliger Aufenthaltsort unbekannt, weßhalb ich weiter bitte:

der Verklagten diese Klage durch Insertion in öffentliche Blätter zu insinuiren und sie zu einem Verhandlungs-Termine vorzuladen, unter der Androhung, daß alle weiteren, in dieser Sache ergehenden Verfügungen und Bescheide durch Anhcften im Gcrichtsgitter- schrank bewirkt werden würden."

vorgelesen genehmigt

in fidem Ruprecht.

Der Verklagten, da bescheinigtermaßen deren Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hierdurch mit der Auflage bekannt gemacht, die Kläger klaglos zu stellen, oder etwaige Einreden dagegen bei Strafe der Verurtheilung in die Kosten im Termin

den 25. April d. I., und eventuell bei Strafe der Ausschließung und des Zugeständnisses im Termin

den 23. Mai l. I., vor unterzeichnetem Gericht (auf dem hiesigen Schlosse) vorstellig zu machen, und wird bemerkt, daß alle rn dieser Sache weiter ergehenden Verfügungen und Bescheide, durch Anheften im Gerichtslocal, werden bewirkt werden.

Marburg am 10. März 1851.

Kurfürstl. Hess. Justizamt HL Ossius.

vdt. Ruprecht.

435) Grünberg. Konrad Burgs Eheleute von Obergrubenbach, später zu Ruppertenrod wohnhaft, haben nachstehende, in der Gemarkung Niederohmen gelegene Grundstücke:

XXIV XXIV unb XXIV

3.4.5.6.7.8-, 3,75 u. 2,75 3,73 u. 2,73.

an Johannes Mootz auf der Obergrubenbach ver­kauft, vermögen aber daS Eigenthum dieser Grund­stücke nicht urkundlich nachzuzeigen. ,

Auf deren Antrag werden daher alle diejenigen, welche Eigenthums- oder sonstige dingliche An­sprüche daran bilden zu können glauben, hiermit öffentlich aufgefordert, diese ihre Ansprüche sogewiß binnen 60 Tagen bei dem unterzeichneten Landge­richte geltend zu machen, als sonst hierauf keine Rücksicht genommen, und der darüber beantragte Kaufbrief ausgefertigt und bestätigt werden wird.

Grünberg den 28. Februar 1851.

Gr. Hess. Landgericht das.

Weicker. Dr. Ortwein.