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3» dem Termine soll die Güte versucht, ein Gläubigerausschuß und ein Curator gewählt werden und wird von den nicht erschienenen Gläubigern angenommen, daß sie der Mehrzahl der erschienenen beigetreten seien. Bemerkt wird, daß nach dem aufgenommeneu Lermögensverzeichniß die Masse zur Besriedigung der privilegirten Gläubiger nicht hin­reicht.

Gießen den 7. Februar 1851.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachung

Edictalladung.

344) Gießen. Gr. Hess. Hofgericht der Pro­vinz Oberhessen hat über das Vermögen des Fri­seurs Christoph Oppermann iii Gießen den formellen Concurs erkannt, cs werden daher Alle, welche auS irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse bilden wollen, aufgefordert, dieselben so gewiß

Montag den 28. April L 3.,

Vormittags 9 Uhr, dahier geltend zu machen, als sie sonst ohne Prä- clusivdecret von der Masse ausgeschlossen werden.

Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. H a b e r k o r n.

297)

Gießen am 14. Februar 1851.

Der Wahlcommissär Hch- Ferber.

Besondere Bekanntmachungen.

Gießen.

Wer hl-rus seh reifen.

Die Ergänzungswahl des Gemeinderaths für die Gemeinde Gießen betr.

h JS!(.rnirr bekcumt gemacht, daß die Ergänzungswahl des Gemeind,raths von Gießen auf dem Rathhause daselbst am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag den 25., 26 97 und 28 F-bruar l. I zedeSmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr unter de? Leitung Li UnteneidenIS nommen werden soll. a «utijtuyiititn vorge-

u F-bit der letzten Ergänzungswahl sind ausgetreten: Christian Bansa, Carl Müller, Friedrich Kempff und Wilhelm Lober, sodann treten gesetzlich aus: Georg Phil. Fillmann, Christian Wallenfels und Gemeindttath z'u wählen." "^Mar. CS sind somit sieben Mitglieder in den

Sämmiliche stimmfähige Ortsbürger von Gießen werden aufgefordert, an dieser Wahl Theil ru st 28(11)1 an.ft? iUrr Abstimmung zahlreich einzufinden, damit die Wahl roer T 3 Ö° Utlb ^"sten wo möglich schon vor Ablauf der viertägigen Frist geschlossen

334)

Gießen.

im.

an

341)

Gießen.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih-Anstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih- Anstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli August, September, October, November

und December 1850 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 4. Sjjtän bis zum L April, dieselben cinzulöfen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 5. Mai d. I. stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung

Betreffend: Den zu Abstellung des Bettelns gegründeten Armenverern zu Gieß....

Der in der heutigen Generalversammlung vorgetragene Rechenschaftsbericht über die seitheriae Wirk- Ä M bl-jum Schluss- M Jul!,,« ,830' 'ft.'

J ?'"-lb-». für UntirftuJunjui M 437g Hauvm-rlsbursch- 437 fl. 36 (r. uui

beständig Hulfsbedurftige 369 fl. 24 fr. verwendet worden sind.

Wenn es gelingen konnte, mit diesen geringen Mitteln die früher so belästiaende Bettelei dakner wenn auch nicht gänzlich zu beseitigen, doch auf ein nur geringes Maas zu beschränken so dürfen wir nehmJr ST"? Jln9cben'. M der Verein, sowohl durch die fernere thätige Unterstützung seiner Thcil- burch den geneigten Beitritt der übrigen Bewohner von Gießen, immer mehr in den Stand Ete Ä8! bweck zu erreichen. An die Stelle der statutengemäß ausgetretenen

9adoiss?Ät^Reiber, Jean Gertig, Gemeinderath Fillmann und L abroisse als Ausschußmitglieder gewählt worden.

Gießen den 17. Februar 1851. Der Vorstand des Armenvereins

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