Inzcigrblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
Gießen.
Jjß 93 Mittwoch den 19. November 1851«
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis deS Jahrgangs für Einheimische l ff. 30fr., für Auswärtige ino
Boftaufschlag t ff. 42 fr. — AuSwärt« abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bet der Srved. sEan,leiberq Li«. B. Nr. 1.) — Einrückungigebnhr für die gespaltene EorpuSzeile 2 fr., Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr.
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
2230 Grünberg. Balthaser MargolfS Wittwe und deren beiden großjährigen Söhne, Heinrich und Johannes Margolf von Lumda, entliehen laut gerichtlich bestätigter Obligation vom 15. Deeember 1840 ein Capital von 600 fl. bei dem Gr. Schul- fondS zu^Gießen, und vermögen, obgleich sie dieses Capital abgetragen haben, die hierüber errichtete Schuldurkunde nicht beizubringen.
Auf Antrag des Gr. Schulfonds zu Gießen werden daher alle, welche an die fragliche Schuldurkunde irgend welche Ansprüche bilden zu können vermeinen sollten, hierdurch öffentlich aufgefordert, diese ihre Ansprüche sogewiß binnen 6 Wochen dahier geltend zu machen, als ansonst die erwähnte Schuldurkunde für erloschen erkannt und der be
treffende Pfandeintrag im Hypothekenbuche gelöscht werden wird.
Grünberg den 15. November 1851.
Gr. Hess. Landgericht das.
Welcker. l)r. Ortwein.
2230) Gießen. Forderungen an den Nachlaß des BauaufseherS Friedrich Anton Petri von Gießen sind im Termin
den 2. Deeember l. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie bei der Crbvertheilung unberücksichtigt bleiben.
Gießen am 12. November 1851.
Gr. He ff. Stadtgericht das.
Muhl. Bott.
Besondere Bekanntmachungen.
2232) Gießen. In Folge weiter erhaltener Weisung Gr. Hess. Negierungs-Commission sind nunmehr die Ziele der Gewehrgeldcr dahin bestimmt worden, daß da'^ 2. Ziel auf den Monat September, das 3. auf den Monat October und sofort erhoben werden soll.
Hiernach ist also das 3., 4. und 5. Ziel nicht Ende October, wie es in meiner Aufforderung vom 16. v. Mts. heißt, sondern erst Ende d. I. an die Stadtkafse zu bcrichtigeu; wobei es sich aber von selbst versteht, daß eS Jedem sreisteht, monatlich 30 fr. zu bezahlen, und daß gegen Diejenigen, welche bis dahin mit einem der 3 Ziele noch im Rückstände sind, das gesetzliche Zwangsverfahren angewendet werden wird und muß.
Gießen am 17. November 1851. Der Stadt-Einnehmer
Enders.
2229) Gießen. Die Pfandscheine Nr. 23280, 25890, 27446, 27483, 27845 und 28113 sind angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder um Ausstellung neuer Scheine nachgesucht hat; so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an diese Scheine bilden könnten, aufgefordert, solche
innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst dem Ansuchen des Verpfänders ohne alles Weitere entsprochen werden wird.
Gießen den 17. November 1851.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.


