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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictallüdungen.
1370) Gießen.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Die Schuldner der Jacob Klotz Wittwe im russischen Hofe dahier, über deren Vermögen Con- curs erkannt ist, werden hiermit aufgefordert, binnen sechs Wochen Zahlung zu leisten und zwar, bei Vermeidung sonstiger doppelter Zahlung, an den bestellten Maffecurator, Gr. Hofgenchts-Advocaten vr Sund heim Hierselbst. Diejenigen, welche in der Zahlung säumig sind, haben sich nach Ablauf jener Frist zu gewärtigen, daß gerichtliche Schritte gegen sie geschehen.
Gießen am 10. Juli 1851.
Gr. Hess. Stadtgericht das.
Muhl.
1228) Grünberg. Gr. Hofgericht zu Gießen hat über das Vermögen des Caspar Schultheiß von Beltershain den Concurs erkannt. Es werden deshalb alle diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an die Concursmasse bilden wollen, hierdurch aufgefordert, solche in dem auf
Montag den 18. August d. I., Morgens 8 Uhr, festgesetzten LiquidationStermine dahier anzuzeigen, widrigenfalls Ausschluß von der Masse stillschweigend Eintritt. Wer nicht in Selbstperson erscheint, hat seinen Vertreter zugleich auch zu Eingehung etwaigen Vergleiches zu bevollmächtigen oder zu erwarten , daß er als den Beschlüssen der Mehrzahl der Liquidanten beitretend erachtet werden wird.
Grünberg den 15. Juni 1851.
Gr. Hess. Landgericht Welcher.
Besondere Bekanntmachungen.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Von Anfang der nächsten Woche an werden im Stadtgerichtslocale verschiedene Reparatur-Arbeiten vorgenommen weiden, was für die Erledigung der Geschäfte nicht unbedeutende Störung veranlassen wird. Man muß deßhalb wünschen, daß Rechtsangelegenheiten, welche keiner besonderen Besch leuniguiig bedürfen, im Laufe der nächsten 3 — 4 Wochen nicht bei Gericht betrieben werden , mochten.
Gießen den 17. ju(i 1851. Gr. Hess. Stadtgericht
Muhl. (1390)
1388) Gießen.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihansialt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, Marz, April, Mai und Juni 1851 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 2 2. Juli bis zum 22. Augu st dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 22. September stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumesseii, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin gegen haare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingclös't werden.
Die Herren Bürgermeister des Regierungsbezirks werden dringend ersucht, VorsiehendsS. in 'Kren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Eiesen den 15. Juli 1851.
Die PfondhauSverwaltung B ieler. Pfeil.
Versteigerungen.
1322) Hattenrod.
ArbeitsVersteigerung zur Unterhaltung der gemeinheiilichen Gebäude zu Hattenrod.
Dienstag den 22. Juli, Mittags 1 Uhr, sollen zu Hattenrod die zur Unterhaltung der ge- meinheitlichen Gebäude erforderlichen Arbeiten versteigert werden:
1) Maurerarbeit, veranschlagt zu 56 fl.
2) Steinhauerarbeit, (Fertigung eines Backofengewölbes von Lung- steinen) veranschlagt zu . . . 36 „
3) Dachveckerarbeit, veranschl. zu 105 » Hallenrod am 9. Juli 1851.
Der Bürgermeister Mengel.
1389) Hausen.
Mittwoch den 23. Juli l. I., des Vormittags 10 Uhr, soll das Ausweisen der Kirche zu Hausen, veranschlagt zu 56 fl. 33 fr., öffentlich an den Wenigst- nehmeuden unter den bei der Versteigerung bekannt


