Ämeigeblntt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
Gießen.
1O1. Mittwoch den 17. December
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen
Edictalladung.
®i£f-rco* und Sonnabmd. - Preis des ZahrganqS für Sinh-tmifch- I ü. 30fr., für Auswärtige i„.L $ w- 21“8n’act6 nbonnirt man sich bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der Srved. f«an,leiberq Lit B Nr 1) '
Stnrnckungjgebuhr Mr d.e gespaltene CorpnSzeile 2 kr., Anzeigen an» verschiedenen Schriften die gesi,altere Zeile 3 fr.’ '
2281) Grünberg. Balthaser Margolfs Wittwe und deren beiden großjährigen Söhne, Heinrich und Johannes Margolf von Lumda, entliehen laut ge» richtlich bestätigter Obligation vonl 15. December 1840 ein Capital von 600 fl. bei dem Gr. Schulfonds zu Gießen, und vermögen, obgleich sie dieses Capital abgetragen haben, die hierüber errichtete Schuldurlunde nicht beizubringen.
Auf Antrag des Gr. Schulfonds zu Gießen werden daher alle, welche an die fragliche Schuldur- kunde irgend welche Ansprüche bilden zu können vermenien sollten, hierdurch öffentlich aufgefordert, diese ihre Ansprüche sogewiß binnen 6 Wochen dahier geltend zu machen, als ansonst die erwähnte Lchuldurkunde für erloschen erkannt und der betreffende Pfandeintrag im Hypolhekenbuche gelöscht werden wird.
Grünberg den 15. November 1851.
Gr. Hess. Landgericht das.
Weicker. I)r. Ortwein.
Besondere Bekanntmachungen.
2337) Gießen. Die Zinsen von den bei der hieggen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien
sollen an nachstehenden Geschäftstagen bezahlt, resp. den Kapitalien zugeschrieben werden:
1) Samstag den 20. December,
2) Mittwoch den 24. „
3) Samstag den 27. „
4) Mittwoch den 31. „
Die Interessenten werden daher aufgefordert, die
Zinsen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu empfangen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind.
Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sie sich Vormittags von 8 bis 10 Uhr, einsinden wollen, weil später der Andrang von auswärtigen Zinsencmpfän- gern zu groß wird und diese alsdann vorzugsweise befördert werden müssen.
Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Gesinde hiernach verständigen zu wollen.
Gießen den 3. December 1851.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse Kehr.
2400) Gießen.
Die Abgabe von Ch r i ftb ä rr rn ch e n
Vom nächsten Dienstag an bis zum Ende der Woche und zwar täglich von 1—3 Uhr, nachmittags, werden im Oßwald'schen Garten Christbäumchen zu 3, 6, 9 und 12 kr. abge- ge en. Tue Zahlung ist an den, mit dem Ausgeben der Bäumchen beauftragten Wielen- warter & Zmser zu leisten.
Gießen den 12. December 1851. Der Bürgermeister
Hch. Fevber.


