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226) Gießen.
Ausverkauf.
Mit einem großen Theil meiner bisher geführten Maaren, namentlich Mousselhie de Laine, Möbel- und Kleider - Cattun, Seidenstoffe, Shawls re. re. gänzlich aufzuräumen, empfiehlt dieselben unter dem Fabrikpreise M. Heß.
271) Gießen. 25 bis 30 Centner gutes Heu sind zu verkaufen bei Schreinermeister _______3j m m e r m a n n.
283) Laubach.
Anzeige.
3« der Gypsmühle zu Laubach wird von heute an bis zum 1. Mai d. I. der fein gemahlene Gyps zum Bestreuen der Kleeäcker, — das 200 Pfd. schwere Malter zu 1 fl. 30 fr. abgegeben.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, diese Anzeige im Interesse ihrer Ortsangehörigen bekannt macken zu lassen.
Laubach den 12. Februar 1851.
_____________________________Triebert.
279) Gießen. Main-Weser-Bahn-Frachtbriese, Kosten-Verzeichnisse, Rechnungen, Wechsel, Anweisungen, Scheine, Nachtzettel, Berichts -Etiquetten für Bürgermeister, Frachtbriefe, Weiu-Etiguetten re. sind stets vorräthig zu haben bei S. Reis, Lithograph.
Zu Vermieden.
241) Gießen. Das seither von Hrn. Schrei- nermeister Kämmerer bewohnte Logis ist anderweit zu vermiethen und den 1. Mai zu beziehen.
H Lenz, Metzgermeister.
281) Gießen. Bei Gärtner Schmitt aus dem Reicheiisand sind zwei nebeneinanderstoßende Stuben, nebst Küche, Sparheerd und Waschkessel, zwei Bodenkammern, Keller und Holzstall zu vermiethen und sogleich beziehbar.
280) Gießen. Eine Familienwohnung ist zu vermiethen bei Ph. Lüdeking.
234) Gießen. Das von Frau Secretair Merk bewohnte Logis, in dem Hause meines Bruders am Canzleibeig, ist anderweit zu vermiethen und Anfangs Mai d. I. zu beziehen.
Ferner ist der vor dem Neuenweger Thore, zunächst des Busch'schen Gartens, gelegene Garten desselben, auf eine beliebige Anzahl Jahre zu verpachten. H. W. Dauernheim.
253) Gießen. Der seither von Hrn. Assessor Harbort bewohnte 3. Stock in meinem Hause ist anderweit zu vermiethen und kann auf Verlangen sogleich bezogen werden.
M. Bapst Wtw.
300) Gießen. Die von Herrn Geometer Walther bewohnte mittlere Etage meines HauseS steht vom 1. Mai an anderweit zu vermiethen.
Jean Ger t i g, Sonne Lit. B. Nr. 51.
Vermischte Nachrichten.
262) Gießen. Die sämmtlichen Mitglieder der hiesigen Leichenkasse-Gesellschaft werden ersucht, sieh Sonntag den 16. Februar l. I., Nachmittags präcis 3 Uhr, im Gasthaus zum Rappen dahier einzufinden.
In fraglicher Sitzung erfolgt:^
1) Rechnungsablage für das Jahr 1850,
2) Besprechung über Benefizerhöhung,
3) Wahl drei neuer Vorstandsmitglieder.
Gießen feen 9. Februar 1851. __Der Vorstand.
298) Gieße». Die Unterzeichnete erlaubt sich die ergebenste Anzeige, daß sie das von ihrem verstorbenen Manne geführte Weißbiudergefchäft fortbetreibt und bittet, das demselben geschenkte Zutrauen auf sie überzutragen.
Gießen feen 14. Februar 1851.
_________ Wilh Seipp's Wittwe.
277) Gießen. Auf die Bekanntmachung in Nr. 13 des Anzeigeblattes vom 12. d. M. von Gr. Baubehörde wollen wir nur fragen: ob es der Baubehörde schon vergessen ist, daß selbst diese Behörde die Zurücknahme des Art. I. 11. des Regulativs vom 9. August 1843, Auzeigebkatt Nr. 32 bei der kreisräthlichen Behörde deshalb bewerkstelligte, weil diese Art und Weise von Reinigung durch Leute, welche unkundig in dieser Arbeit seien, den Chausseen mehr schädlich als nützlich seien.
Die Polizeidiener wurden auch wirklich von ihrer vorgesetzten Behörde angewiesen, den Bewohnern dieser Stadttheile mündlich zu inftnuiren, daß Niemand den Art. I. 11. des Regulativs vom 9. August 1843 befolgen solle, weil sonsten eine Bestrafung gegen llebertretung der Chaussee- Gesetze von der Baubehörde gegen sie erkannt werden würde. So blieb es denn hiermit beim Alten, die Baubehörde lies vor wie nach reinigen und unterhielt zu jeder Zeit die Straße in solcher Ordnung, daß man nicht nöthig hatte Beschwerde» zu führe». I» welchem Zustande sich aber jetzt die Chaussee und resp. die Banquetö befinde», — liegt klar vor Augen und Niemand wird einem bewohnte» Theil der Stadt zumuthe» wollen, sich seine Straße selbst Herrichten zu lassen, während alle übrigen Theile der Stadt auf Lasten und Kosten der Commune im Stand gehalten werden.
Hat der Fiscus ober die Stadt diese Strecken in einen gangbaren Zustand zu setzen, kann uns einerlei sein, an den Staat zahlen wir Steuer» und Straßenbaukosten und an die Stadt Gießen


