Ausgabe 
15.2.1851
 
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Imzcigeblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks Gieße n.

31. Sonnabend den 13 Februar 18Ä1.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30fr., für Auswärtige ind, Postaufschlag 1 st. 42 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Erped. (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) GinrückungSgebuhr für die gespaltene Corvuszeile 2 fr.

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundener Gegenstand.

Ein Geldbeutel mit einigem Gelde ist gefunden worden. Der Eigeuthümer kann denselben ans dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang nehmen.

Gießen cm 13. Februar 1851. Der Gr. Polizei-Commiffär

L. Nover.

Gerichtliche und privat - Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

17) Gießen. Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen Hal über das Vermögen des Wein- wirths Georg Heß zu Gießen den förmlichen Eon- curs erkannt; es werden daher Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse bil­den wollen, aufgefordert, dieselben sogewiß

Montag den 17. März 1851,

Morgens 9 Uhr,

dahier geltend zu machen, als sie sonst ohne Prä- clusivdeeret von der Masse ausgeschlossen werden.

In dem Termine soll die Güte versucht, ein Gläu- bigerausschuß und ein Eurator gewählt werden, und es wird von den nicht erschienenen Gläubigern an­genommen, daß sie dem Beschlüsse der Mehrzahl beigetreten seien.

Gießen am 21. December 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Muhl. Haberkorn.

86) Marburg. Ausweislich der bei hiesigem Justizamte geführt werdenden Hypolhekenbücher haben Johann Georg Hampel und dessen Ehe­frau Elisabeth, geb. Jäger zu Caldern, vermöge gerichtlicher Schuldverschreibung vom 22. April 1814 von dem Brückerhofmanne Johan­

nes Damm zum Brückerhof bei Caldern ein Darlehen von 250 fl. erborgt und ein in der Gemarkung von Caldern gelegenes Grundstück als:

Nr. 169. 36 Rth. Haus, Scheuer, Stallung Hofraithe,

dieserhalb zum speciellen Unterpfande eingesetzt.

Ausweislich beigebrachter Bescheinigung ist vorgedachter Johannes Damm vor längeren Jah­ren verstorben und der gegenwärtige Aufenthalts­ort seiner Kinder und Erben unbekannt, die Aus­fertigung der Schuld- und Pfandverschreibung vom 22. April 181t soll erloren gegangen sein.

Die gegenwärtigen Besitzer der Hypothek: Ackermann Jacob Becker und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Hampel behaupten nun, daß die fragliche Schuld längst getilgt sei, sie aber nicht im Stande wären die verlorene Schuldverschreibung mit der dieser angeschriebenen Quittung des ur­sprünglichen Gläubigers zu beschaffen.

Auf erfolgten Antrag werden daher alle dieje­nigen, welche aus der Eingangs erwähnten Obli­gation noch Rechte geltend zu machen haben, auf­gefordert, binnen 2 Monaten dieselbe hier vorzulegen und ihre etwaigen Ansprüche sogewiß anzumelden und gehörig zu begründen, als sonst auf weiteren Antrag der gegenwärtigen Besitzer der Hypothek, der Eintrag des Pfandrechts bezüg-