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der

Stadt und des Regierungsbezirks

Gießen.

1851

Mittwoch den 12 November

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Ä 77-r:' Ä s:» ÄÄfÄÄSXÄ»*: «inrückungig-bühr für Cie gehaltene Eorruszeile 2 fr., Anzeigen aus verschiedenen Schriften Cie aeftuitte.ie Zeile 3 fr.

Amtlicher Theil.

91 6 10918 Gießen am 8. November 1851.

Betreffend- Die Lanbgestüts-Anstalt nunmehr die Untersuchung der als Beschäler benutzt werdenden Hengste von Privat-

Die Großherzoglich Hessische r

R e q i e r u n g s - C o m m l s s l o n

des Regierungsbezirks Gießen

an

die Großh. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

Wir forden Sie auf, längstens bis zum 13. l Mts. M berichten ob und bei welchen Personen sich Hengste befinden, die im Jahr 1852 zum Bedecken der Stuten benutzt und der bevorstehen, den Untersuchung unterworfen werden sollen.

v. Wittich. ' * >

Polizeiliche Bekamumachung.

Gefundene Gegenstände.

Eine Waqenbüchse von Eisen, ein kleines seidenes Halstuch, eine lederne Mappe mit mehreren ge­schriebenen Heften, eine Cigarrenspitze und eine kleine eiserne Schippe. Sodann iit ein weißer sog. Spltz- hund AG''?nchüme?7ieser Gegenstände können dieselben auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang nehmen, resp- den Aufbewahrungsort des Hundes erfahren. ,

Gießen am 11. November 1851. -Lcr Pollzn-Comunpar

Bekanntmachung.

Gießen am 26. August 1851.

Großh. Universitätsgericht.

Haberkorn.

Prinz.

Die gesetzlichen Forderungen an Studrrende aus dem Sommersemester 1851 betreffend.

Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 6. Sep­tember d. I. mittelst in jeder Beziehung genau specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 15. November d. I. gellend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinarstatnten zugewiesenen Vorzug verlieren.

(1674)