Änzergebiatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks G L e ß e n.
A6 Sonnabend den 12 Juli 1SS1*
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis der ZahrganqS für Einheimische 1 fl. 80fr., für Auswärtige inet Poftauffchlag 1 ft. 42 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. 3» Gießen bei der Eivcd. (Eanzleiberg Lil. B. Nr. 1.) — (iinrückungSgebühr für die gespaltene EorpuSzeilc 2 fr.
Amtlicher Th ei L
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Kinderschuh, ein lederner Gürtel mit Schnalle, ein weißer Kinderstrumpf, ein kleiner baumwollener Regenschirm, ein Hammer, eine Serviette und eine Hacke. — Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Großh. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 11. Juli 1851. Der Gr. Polizei-Commissär
8, Nover.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
1315) Gießen.
Oeffentliche Aufforderung.
Bei einer verdächtigen Weibsperson sind ein Handtuch G. B., ein desgleichen II. B. und ein des
gleichen C. 8. gezeichnet, sodann zwei weiße Sacktücher, das eine ohne Zeichen, das andere mit Spuren eines darauf eingenäht gewesenen, jetzt herausgetrennten Namens, endlich ein weißer wollener Unterrock gefunden und in Beschlag genommen worden.
Diejenigen, welche an die vorgenannten, wahrscheinlich hier gestohlenen Gegenstände Ansprüche bilden oder Aufschluß darüber geben können, werden aufgefoldert, dieses baldigst bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen.
Gießen den 1. Juli 1851.
Gr. Hess. Stadtgericht ________________ Muhl. Wörncr.
1328) Grünberg.
Oeffentliche Aufforderung.
Das Eigenthum der von den verlebten Wilhelm Fuchs I. Eheleuten zu Saasen besessenen nun verkauften Hofraithe 2/17, I/124 in Saasen kann urkundlich nicht dargethan werden und es ist solche von dem früheren Besitzer Heinr. Fuchs für 140 fl. Anschlagsgeld und 70 fl. Kapital bei der hiesigen Pietanz verpfändet worden. Beide Verpfändungen
sollen erloschen sein und sind daher Ansprüche aus denselben, sowie Eigenthumsansprüche sogewiß binnen 4 Wochen, vom Tag des Erscheinens dieser Aufforderung in diesem Blatte an gerechnet, hier gellend zu machen, widrigenfalls diese Verpfändungen gelöscht und der Kaufbrief über die genannte Hofraithe bestätigt wird.
Grünberg den 3. Juli 1851.
Gr. Landgericht das.
x Welcker. Emmerich.
1329) Grün berg.
Verfügung.
Nachdem Gr. Hofgcricht zu Gießen über das Vermögendes Schuhmachermeisters Johann Engel dahier den förmlichen Eoncursproceß erkannt hat, so werden hiermit alle Diejenigen, welche an den Johann Engel auö irgend einem Rcchtsgrunde Forderungen oder sonstige Ansprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, diese sogewiß in dem auf
Donnerstag den 14. August d. I., Morgens 8 Uhr,
anberaumten Liquidationstermine dahier anzumelden und zu begründen, als sie sonst ohne ein weiter zu erlassendes Präelusivdccret von der Konkursmasse des I. Engel werden ausgeschlossen werden.
Grünberg den 3. Juli 1851.
Gr. Hess. Landgericht das.
Welcker. Dr. Ortwein.


