Ausgabe 
12.3.1851
 
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Ausweislich beigebrachter Bescheinigung ist vorgedachtcr Johannes Damm vor längeren Jah­ren verstorben und der gegenwärtige Aufenthalts­ort seiner Kinder und Erben unbekannt, die Aus­fertigung der Schuld- und Pfandverschreibung vom 22. April 1814 soll verloren gegangen sein.

Die gegenwärtigen Besitzer der Hypothek: Ackermann Jacob Becker und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Hampel behaupten nun, daß die fragliche Schuld längst getilgt sei, sie aber nicht im Stande wären die verlorene Schuldverschreibung mit der dieser angeschriebenen Quittung des ur­sprünglichen Gläubigers zu beschaffen.

Auf erfolgten Antrag werden daher alle dieje­nigen, welche aus der Eingangs erwähnten Obli- gaiion noch Rechte geltend zu machen haben, auf- gefordert, binnen 2 Monaten dieselbe hier vorzulegen und ihre etwaigen Ansprüche sogewiß anzumelden und gehörig zu begründen, als sonst auf weiteren Antrag der gegenwärtigen Besitzer der Hypothek, der Eintrag des Pfandrechts bezüg­lich der gedachten 250 fl. Fr. W. im Hypotheken­buche gelöscht werden wird.

Marburg den 7. Januar 1851.

Kursürstl. Hess. Justizamt III. Ossius.

443) Grünberg.

Dessen tliche Aufforderung.

Peter Weimar zu Rüddingshausen hat seine in der dasigen Gemarkung belegenen Immobi­lien vor mehreren Jahren verkauft. Da er sein Eigcnlhum hieran urkundlich nicht nachzeigen konnte, so wurden die desfallsigen Kaufbriefe unter dem Vorbehalt confirmirk, daß für Eigenthum- und Pfaudsrciheit nicht gehaftet werde. Inzwischen haben die dermaligen Besitzer jener Immobilien, worüber ein Flurbuchöertract zur Einsicht dahier offen liegt, um Löschung jenes Vorbehalts gebeten und es wer­den daher alle, welche Eigenthums- oder Pfandan­sprüche oh fragliche Immobilien bilden, aufgefordert, dieselben binnen 4 Wochen, vom Erscheinen dieser Aufforderung in diesem Blatt gerechnet, dahier gel­tend zu machen, widrigenfalls jener Vorbehalt ge­löscht werden wird und Eigenthümer, sowie Pfand­gläubiger den daraus entstehenden Nachtheil sich selbst beizumesscn haben.

Sodann sind Ansprüche aus der am 1. Mai 1820 statlgebabten Verpfändung des Adam Kor- bächer zu Allertshausen zu Gunsten des Löb Adler von Londorf wegen eines Kapitals von 28 fl. eben­falls binnen obiger Frist dahier geltend zu machen, widrigenfalls der deSfallsige Pfandeintrag gelöscht werden wird.

Grimberg den 4. März 1851.

Gr. Hess. Landgericht das. Welcher. Emmerich.

Besondere Bekanntmachung.

431) Gießen. Die Vergütungen für die am 24. Oetober 1850 zum Mittagsessen einguartirt gewesenen Königl. Preuß. Truppen sind von den betreffenden Ouartierträgern persönlich und gegen Vorzeigung der Billets binnen 8 Tagen in Empfang zu nehmen.

Gießen den 7. März 1851.

Der Stadtrechner

EnderS.

Versteigerungen.

452) Gießen.

Main-Weser-Eisenbahn.

Seciion

q Gießen

BI

Montag den 17. d. Mts., des Vormittags um 10 Uhr, soll auf dem Sections-Büreau dahier die Lieferung von 75 Cubikklafter Mauersteinen zur Erbauung eines Viaductes am Wiesenweg, Gemarkung Großen- linden, loosweise an die Wenigstnehmenden durch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden. Gießen am 7. März 1851.

Der Gr. Sections-Jngenieur Eickemeyer.

455) Königsberg.

Bekanntmachung.

Samstag den 15. März d. I., des Mittags nm 12 Uhr, sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Districten Lehnchen und Bleidenberg:

45 Eichen-Baustämme, 4139 Cubkf. haltend, lr. Güte,

versteigert werden. Gegen vorschriftsmäßige Bürg­schaft wird Zahlungsfrist bis Martinitag d. I. gestattet.

Die Zusammenkunft ist auf dem Lehnchen, ohn- weit dem Hof Bubenrod.

Königsberg am 8. März 1851.

Der Bürgermeister Krauskopf.

410) Annero d.

Arbeitsverstergerung.

Montag den 17. März, deö Vormittags um 9 Uhr, soll eine Reparatur im hiesigen Schulsaale

1) Schreinerarbeit veranschlagt zu 17 fl. 17 fr.

2) Weißbinderarbeit 13 30 öffentlich an den Wenigstnehmenden auf der dahiesigen Bürgermeisterei versteigert werden.

Annerod den 1. März 1851.

Der Bürgermeister Seipp.