Ausgabe 
10.9.1851
 
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Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

73. Mittwoch den 1®. September _1SS1»

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis de« Jahrgang« für Einheimisch- 1 ft 30fr., für Auswärtige incl. Poftanfschlag t ft. 42 kr. AuSwärt» abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Gießen beider Srpcd. (Canzlcibcrg lat. B. Nr. 1.) EinrückungSgcbühr für die gespaltene EorpuSzeile 2 fr.

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'21 ü2 11 i d; e r Theil.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Zwei kleine Löffel, ein Kinderschuh, ein Sacktuch, ein kattunener Mutzen, sowie ein kleiner Hund von schwarz und weißer Farbe. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern aus dem Gr. Polizei- büreau dahier in Empfang genommen resp. der Aufbewahrungsort erfragt werden.

Gießen am 9. September 1851. Der Gr. Polizei-Commissär

L. N o v e r.

Privat - Bekanrrtmachrnrgerr.

Gerichtliche «rrd

Besondere Bekanntmachungen.

1658) Gießen.

Bekanntmachung, die Nuslvoslmg von Obligationen der Stadt Gießen.

Bei der diesjährigen planmäßigen Berloosung der städtischen Obligationen auf Inhaber sind folgende Nummern zur Rückzahlung bestimmt worden.

A. B o n dem 3 procentigen A n l e h n:

Die Obligationen Lit. A. Nr. 158. ä 1000 st., Lit. B. Nr. 24. 208. 211. ä 500 fl., Lit. C. Nr. 112 131. 143. 163. 223. ä 100 fl, Lit. I). Nr. 93. ä 50 fl.

B. Von dem 4procentigen Anlehn:

Die Obligationen Lit. C. Nr. 48. 62. 81. ä 100 fl.

Die Inhaber dieser Obligationen können vom 1. October l. I. an ihre Kapitalien bei der Stadt­kasse in Empfang nehmen. Eine Verzinsung findet nur bis zum 31. Deccmber 1851 statt.

Gießen den 23. August 1851.

Der Bürgermeister ___ H ch. Ferber.

1742) Gießen. Nachdem mir unterm heuti­gen die Vergütung für die am 30. November v. I. dahier einquartirten und verpflegten Königl. Preuß.

Truppen zugekommen ist, so werden die Ouartir- träger hiermit aufgefordert, die fragliche Vergütung innerhalb 8 Tagen bei der Stadtkasse in Selbst­person in Empfang zu nehmen, indem Dritte ohne besondere Vollmacht nicht vorschriftsmäßig gültig guittiren können. Diejenigen, welche dieses unter­lassen, haben sich es selbst zuzuschreiben, wenn ihnen die fragt. Vergütung nach Abzug von einem Kreuzer für jede Einheit ins Haus überschickt wird.

Gießen am 8. September 1851.

Der Stadl-Einnehmer Enders.

1561) Gießen.

M a i n - W e se r -- E i se rr b a h n.

Bei den Erdarbeilen in der Lindener Mark kön­nen fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten.

Section

Gießen, am 12. August 1851.

Der Gr. Hess. Sections-Jngenieur Eickemeyer.