Anzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
Gießen.
J|o 20» Sonnabend den 8. März 1S51L
Erschcinr wöchcnrlich zwei Mil: Mittwoch und Sonnabenb. — Preis des Jahrgangs für Einheimische I ff. 30fr., für Auswärtige >»cl Postaufschlag 1 st. 42 kr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erßed. (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrückungSgebühr für die gespaltene CorpnSzeile 2 fr.
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AmtLicher TheLl.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein Bettüberzug von Leinen, zwei kleine Schlüssel und eine kleine lederne Mappe mit mehreren geschriebenen Heften. Diese Gegenstände können auf dem Großh. Polizeibüreau dahier von den Eigen- lhümern in Empfang genommen werden.
Gießen am 7. Marz 1851. Der Gr. Polizcicommissär
L. Nover.
Besondere Bekanntmachungen.
Bekanntm erchung.
438) Gießen. In höherem Auftrage benachrichtige ich das hiesige Publikum, daß die Audienzen bei Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge vorerst nicht mehr stattfinden und daß über deren demnachstigen Wiederbeginn besondere Bekanntmachung erfolgen wird.
Gießen den 7. März 1851. Der Bürgermeister
Hch. Ferber.
431) Gießen. Die Vergütungen für die am 24. Oetober 1850 zum Mittagsessen einquartirt gewesenen Königl. Prenß. Truppen sind von den betreffenden Ouartiertragern persönlich und gegen Vorzeigung der Billets binnen 8 Tagen in Empfang zu nehmen.
Gießen den 7. Marz 1851.
Der Stadtrechner Enders.
341) Gießen.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfands und Leih-Anstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih- Anstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December 1850 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 4. März
bis zum 4 April, dieselben cinzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 5. Mai d. I. stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgeuommen werden. Die Säumigen haben eS sich daher selbst beizumcssen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermine gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelös't werden.
Die Herren Bürgermeister des Regierungsbezirks werden ersucht, Vorstehen» des in ihren Gemeinden bekannt machen zu wollen.
Gießen den 19. Februar 1851.
Die PfandhauSverwaltung.
Bieler. Pfeil.


