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Stadt und des Regierungsvezjrks
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Sonnabend den 3. Juli 1S5>JL*
Erscheint wöch-utUch zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1R. 30fr., für Auswärtige incl. Postausschlag 1 st. 42 ft. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. 3n Gießen beider Srpcd. (Kauzleiberg Lil. B. Nr. 1.) — EinrückungSgebühr für die gespaltene EorvuSzeilc 2 fr.
Amtlicher TheLl.
Nr. N. C. 6359. " Gießen am 24. Juni 1851.
Betreffend: Hagelschlag in der Gemarkung Daubringcn, Rcg.-Bez. Gießen.
Die Großherzoglich Hessische
R e g i e r n n g s - C o m m i s s i o u
des Regierungsbezirks Gießen
an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.
Die Gemeinde Daubringcn hat das Unglück gehabt, am 4. d. Mts. von einem schweren Hagelschlage betroffen zu werden. Nach der nunmehr stattgehabtcn Abschätzung ist der größte Theil ihres Kornfeldes zerschlagen worden. Die Angehörigen dieser Gemeinde sind bekanntlich ohnedies meist in durstigen Verhältnissen. Der Aussicht auf ihre Brodfrucht beraubt, würden dieselben aber der drückendsten Noth entgcgcngehen, wenn nicht eine mildthätige Nächstenliebe ihnen hülfreiche Hand böte.
Es wird sich dahier ein Comite bilden, um milde Gaben für, die so schwer heimgesuchte Gemeiilde zu sammeln.
Wir empfehlen Ihnen die Wirksamkeit desselben zu unterstützen, und würden es gerne vernehmen, wenn auch die Vorstände der wohlhabenderen Gemeinden ihrer bedrängten Brüdergemeinde einen entsprechenden Beitrag aus den Gemeinden-Kassen verwilligen wollten.
K ü ch l e r.
Mit Bezugnahme auf das vorstehende Ausschreiben Gr. Negierungs-Commission dahier erlaubt sich das unterzeichnete Comite die Herren Bürgermeister des hiesigen Regierungsbezirks einzuladen, die Bewilligung entsprechender Beiträge aus den Gemeinde-Kassen zu veranlassen resp. sich der Einsammlung milder Gaben für die, der Hülfe so sehr bedürfenden Gemeinde Daubringcn zu unterziehen.
Für geeignete Verwendung der eingehenden Gelder, welche an den bestellten Rechner, Registratur- Gehülfen Körber dahier, recht bald abgeliesert werden wollen, wird das Comite sorgen und darüber demnächst öffentlich Nachweis liefern.
Gießen den 24. Juni 1851.
Das Comite:
Eckstein. vr. E n g e l. v. B u s e ck. (1287)
Polizeiliche Bekanntmachung.
> Gefundene Gegenstände.
Eine Manchette, ein Geldbeutel nebst einem Schlüssel und eine seidene Kinderschürze. Diese Gegenstände können von den Eigenthümcrn auf dem Großh. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen am 1. Juli 1851. Der Gr. Polizei-Commissär
L. Nover.


