Anzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
M 27. Mittwoch den 2 April 18L1.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis der Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 30fr., für Auswärtige inet
Voffaufschlag 1 ff. 42 fr. — AuSwärt« adonnirt man sich bei affen Postämtern. In Gießen bei der Erp cd. (Canzlcibcrg Lit. B. Nr. 1.) — LinrückungSgcbühr für die gespaltene EorbuSzcile 2 fr.
Amtlicher Theil.
Nr. R. C. 2802. Gießen am 27. März 1851.
Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1850.
Die Großherzoglich Hessische
Regier ilngs-Commission
des Regierungsbezirks Gießen
an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.
Großh. Ministerium des Innern hat auch in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1850 allgemein den Termin zum Schluffe der Bücher auf den 30. Juni, zur Ablieferung der Rechnungen an die Großh. Bürgermeister auf den 31. Juli, und zur Einsendung der Rechnungen an Großh. RechnungS-Kammer- Justifieatur auf den 31. August l. I. bestimmt und erweitert.
Wir setzen Sie hiervon zur Nachachtung und Bescheidung der Gemeinde-Einnehmer unter dem Anfügen in Kenntniß, daß die Richteinbaltung dieser erweiterten Fristen, und beziehungsweise Unterlassung der deßfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsinaßregeln nach sich ziehen würden.
v. Willich. Eckstein. Hallwachs. (615)
Gießen den 29. Mürz 1851.
Betreffend: Die Reclamationen gegen Personal- und Gewcrbstcucr- anscitze von Auswanderern.
Der Großherzogliche Steuer-Commissär Hirsch
an
sämmtliche Herren Bürgermeister des Steuerbezirks Gießen.
Sie wollen in den Ihnen zum Gutachten zukommenden Reclamationen gegen Personal- und Gewerbsteueransätze von Auswanderern jedesmal bemerken, in welchem Monate die Auswanderung wirklich Statt gefunden hat und zugleich hierbei die Entlassung der betreffenden Steuerpflichtigen aus dem Unterthanen- verbande bescheinigen. H i r s ch. (610)
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
627) Gießen. Der Unterzeichnete bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der alleinige Perkauf von fein gemahlenem Tafelsalz dem Kaufmann August Hofmann an der Schloßgasse dahier
übertragen worden ist, von welchem dasselbe zum eigenen Verbrauch und zwar das Pfund (den einfachen Papierumschlag mitgewogen) zu 6 fr. bezogen werden kann. Demselben ist zugleich der Verkauf des feinen Tafelsalzes in Quantitäten unter 10 Pfd. nach andern Orten der Provinz Obcrhessen an solche


