Ausgabe 
1.11.1851
 
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der

Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

JTSST" Sonnabend den L November 18&JL

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis de» Jahrgangs für Einheimische lil. 30ft., fit Auswärtig« Ud. Postaufschlag 1 st. 42 ft. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. 3n Gießen beider Erped. (Cangleiberg Lit. B. Nr. 1.) ' EinrückungSgebihr für di« gespaltene KorvuSzeilc r fr.

Amtlicher Th eil.

Nr. R. C. 10688. Gießen den 31. October 1851.

Betreffend: Die Ableistung des VerfaffuugseideS von neu aufge­nommenen Bürgern. ' r nj.v

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission

des Regierungsbezirks Gießen

a n sämmtliche Großh. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

Wir erinnern Sie an unser Ausschreiben vom 17. October 1848 Nr. 11 des Amtsblatts wonach die Ableistung des Verfassungseides von Seiten neu aufgenommener Bürger des Stadt- und Land- gerichtsbezirks Gießen und der Stadt Lich am 10. November l. I., Vormittags hier in Gießen und der Landgerichtsbezirke Grünberg, Laubach und Lich am 15. November l I., Vormittags 10 Uhr, in Gdünberg erfolgen soll.

Sie wollen hiernach die Eidespflichtigen vorladen und daß dies geschehen, unter Einsendung der vor­schriftsmäßigen Verzeichnisse, baldigst anher anzeigen.

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Aufgesaugener Hund.

Ein kleiner schwarzer Hund ist dahier aufgefangen unb in Verwahrung behalten worden und ist daö Nähere auf dem Gr. Polizeibüceau dahier zu erfahren.

Gießen am 31. October 1851. Der Gr. Hess. Polizei-Commissär

L. Nover.

Gießen den 29. October 1851.

Betreffend: Die Ausfertigung der Gewerbspatente für das Jahr 1852.

Der Großherzoglich Hessische

Steuer-Commissär des Bezirks Gießen

an

säinmtliche Herren Bürgermeister des Steuerbezirks.

Durch die Bezirksboten erhalten Sie unterm Heutigen die Gewerbspatente für das Jahr 1852 für säinmtliche in den Hauptsteuerlisten Ihrer resp. Gemeinden eingetragenen Gewerbstreibendeli, um solche nach Art. 1 beS Gesetzes vom 16. Juni 1827 durch Ihre Namensunterschrift, die Unterschrift der Betbeiligten, das Signalement der Hausirer, sowie der Zeit der polizeilichen Erlaubniß zum Hansirhaiidel und die Bei- drückung des Gemeindesregels zu vervollständigen. Längstens bis zum 15. December d. I. wollen Sir diese Gewerbspatente wieder an mich zurücksenden.

Hirsch.

(2091)