Ausgabe 
26.1.1850
 
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Änzeigeblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

G L ß e n.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern

Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische w fll 3n Gießen bei der Erped. (Canzleiberg Lit B. Nr. 1.)

1 fl. 30 fr./ für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr. EinrückungSgebühr für die gespaltene Corpuszeilr 2 fr»

.HA 8 Sonnabend den 26. Januar IS so.

Amtlicher Theil.

Zu Nr. R. C- 427. Gießen den 18. Januar 1850.

Betreffend- Die Uebertretung des Gewerbsteucrgesetzes.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an

sämnitliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

Die Zuwiderhandlungen gegen das Gewerbsteuergesetz durch unbefugten Gewerbsbetrieb sollen in neuerer Zeit in einem Grade überhand nehmen, daß das öffentliche Interesse dringend erheischt, diesem Nebel nach Möglichkeit Einhalt zu thun, indem durch den Gewerbsbetrieb ohne Patent nicht allein die Gesammtheit der übrigen Steuerpflichtigen ein höherer Beitrag zu den Staats- und namentlich auch zu den Communal-Um- lagen erwächst, sondern auch der redliche Gewerbtreibende durch die Uebertreter des Gesetzes, die natürlich wohlfeiler zu arbeiten vermögen, in seinem Geschäfte auf das Empfindlichste benachtheiligt werden muß.

Wir machen Sie daher auf die Bestimmungen in §. 35. der Gewerbsteuer-Verordnung vom 1. Dec. 1827 aufmerksam, wonach Sie verpflichtet sind, darüber zu wachen, daß Niemand in Ihren Gemeinden ein Gewerbe betreibe, ohne das erforderliche Patent dazu verlangt zu haben, beziehungsweise die Zuwider­handelnden zur Anzeige zu bringen. Werden Sie sich viese Überwachung ernstlich angelegen sein lassen, so kann erwartet werden, daß der sragliche Uebelstand beseitigt werden wird.

K ü ch l e r. Pietsch.

Polizeiliche Bekanntmachung.' Gefundene Gegenstände.

Mehrere Schlüssel, ein Kindermuff, ein junger Spitzhund von schwarzer Farbe, ein junger Hund von brauner Farbe, mit weißen Füßen und dergleichen Brust.

Gießen am 24. Januar 1850. Die Gr. Pol izeiverw altung.

Besondere Bekanntmachungen.

138) Gießen. DieOrtsliste von den im Jahr 1830 geborenen Militärpflichtigen ist an dem Rath­hause angehcftet. Einwendungen gegen diese Liste sind bis zu deren Abnahme, welche am 8. Februar l. I. erfolgt, bei der Bürgermeisterei zu Protokoll zu geben.

Gießen am 25. Januar 1850.

Der Bürgermeister.

I. d. V.

der Beigeordnete Rühl.

110) Gießen. Die Schulgelder vom IV. Quar­tal 1849 sind binnen 8 Tagen zur hiesigen Stadt­kaffe zu bezahlen.

Gießen den 17. Januar 1850.

Der Stadtrechner

Enders.

Versteigerungen.

99) Gießen.

Montag den 28. Januar 1850, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem RathhauS auf freiwilliges An-