Ausgabe 
23.11.1850
 
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Um sodann eine ähnliche Erleichterung auch denjenigen einstehen wollenden Leuten zu verschaffen, welche auS dem Militärdienste bereits beabschicdet sind, oder welche im Militär weder dienen noch ge­dient haben, so wird auch hinsichtlich dieser gestattet, daß über die Erklärung des Einstellers und über diejenige des Einstehers zwei verschiedene Protokolle, jenes von dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes des Einstellers, dieses von dem Bürgermeister des Einstehers, ausgenommen werden.

Die eine und die andere dieser Erklärungen muß aber genau dasjenige enthalten, was nach Formular 5 zu §. 7 der Verordnung vom 31. August 1849 (Regierungsblatt Nr. 54) der Einsteher und beziehungs­weise der Einstcllcr zu erklären hat, und dem Protokoll über die Erklärung des Einstehers müssen alle ans jenem Formular 5 angedeutete Bescheinigungen, sowie auf der ersten Seite das Nationale des Einstehers bcigefügt sein.

Darmstadt den 11. November 1850.

Gro Herzoglich Hessisches Kri.'

Frhr. v. Schäffer-Bernstein.

Scriba.

C-erichtliche und Privat - WekmmtMKchun<rsm.

Edictalladungen.

2439) Gießen.

Oeffentliche Aufforderung.

Ansprüche aller Art an den Nachlaß der dahier verstorbenen Fräulein Hermine von Dreskp sind binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte an- zuzeigen und zu begründen.

Gießen den 18. November 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht.

M 111)1. Wörnc r.

1978) Nach erkanntem Concurse über daS Ver­dingen des Schlossermeisters Christian Burk­hard zu Gießen, welcher sich heimlich von hier entfernt bat, werden Alle, welche Ansprüche an denselben haben, ausgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend einirelcnden Ausschlusses

Montag den 25. November d. I., Vormittags 10 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines Curators ic. sich zu erklären, indem nach den Beschlüssen der Mehrheit der Erscheinenden verfügt werden wird.

Gießen den 12. September 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht.

M u h l. Dr. Wörner.

Besondere Bekanntmachung.

2437) Gießen.

Offenlegung des Grundbuchs und der Par- ccllcnkarten der Gemarkungen Watzen­born und Steinberg betr.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß g>bracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkungen Watzenborn und Steinberg, nebst den dazu gehörigen Parcellenkarten, auf dem Bür-- germeisterei-Büreau zu Watzenborn offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzu- schen, auch gegen die Gebühr von dem Gr. Bür­

germeister der Gemeinde Watzenborn Grundbuchö- auszüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie durch Letzteren auf die von den Feldgeschworencn entdeckt werdenden sie betreffenden Fehler aufmerk­sam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größcnangaben für beschwert erachten, steht frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von 6 Mo­naten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseiiiqen und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zu­ständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das unterzeichnete, so ha­ben sie davon, daß letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe An­zeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Per­sonen der Besitzer und die Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürger­meister zu Protocoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige ge­bracht worden ist.

Die unerstrcckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 31. (ein und dreißigsten) Mai 1851 zu Ende.

Gießen am 14. November 1850.

Gr. Hess. Landgericht das.

P loch. C. H e y e r.

Versteigerungen.

2425) Gießen.

Samstag den 23. d. M., Nachmittags 1 11 br , soll in den Gärten hinter dem Friedhöfe ein noch