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Aeltere Urkunden, welche zuerst nach Verlauf mehrerer Jahre zum Ab- und Zuschreiben vorgelegt werden, sind, wenn bei der Identität der darin aufgeführten Parzellen Zweifel obwalten, zuvor dem betreffenden Gerichte zur Renovation vorzulegen.
10) Wenn ein Grundstück im Laufe des Jahres mehr als aus einer Hand in die andere übergegangen ist, so sind alle Urkunden nach chronologischer Ordnung in das Tagebuch einzutragen; so daß der Ueber- gang von dem in dem Flur- oder Grundbuche eingetragenen auf den neuesten Besitzer vollständig nachgewiesen wird. 't
11) Auf jedes Blatt des Tagebuchs werden 10, mithin auf den Bogen 20 Parzellen eingetragen. Jede nach dem Flurbuch selbstständige Parzelle erhält ein besonderes Ordnungsnummer, und es können milhin nicht mehrere Grundstücke, wenn solche auch neben einander liegen, unter einem Artikel zusammcn- gefaßt werden.
12) Mit dem Ansang des Monats Juli ist eine allgemeine Aufforderung zur Angabe der Besitzwechsel unter dem Präjudiz zu erlassen, daß nach dem letzten desselben Monats keine Veränderungen in die Tagebücher mehr eingetragen werden könnten und deßhalb auf den Namen der alten Besitzer die betreffenden Steuern im kommenden Jahre forterhoben und noch außer diesem die neuen Besitzer die im Art. 4. der Verordnung vom Sten August 1822 ausgesprochene Strafe von 5 fl., wegen unterlassenem Ab- und Zuschreiben, zu gewärtigen haben.
13) Zur gleichförmigen Abänderung der Besitzer in den Brandversicherungs-Katastern, ist ein besonderes Verzeichniß über die ab- und zugehenden Gebäude mit nachstehenden Rubriken auszustellen und dem Tagebuche beizulegen. Die Formularien dieses Verzeichnisses sind in der Verlagöhandlunq von G. D. B r ü h l I. in Gießen zu haben.
Verzeichniß
der Besitzwechsel der Gebäude in der Gemeinde
in dem
'Jahr 18
Nr.
der Gebäude im Brand- kataster
N a m e n bet alten Besitzer
Namen der neuen Besitzer
Summarisches Brandversicherungs- Capital
Bemerkungen.
14) Für jeden Eintrag in das Tagebuch haben Sie die verordnungsmäßigen Gebühren ä 2 fr. per Parzelle und für die Aufstellung des Verzeichnisses, für die Abänderung des Brandkatasters 6 kr. für jedes Hauptnummer zu beziehen, welche Gebühren der neue Besitzer zu entrichten hat.
Hirsch. (1286)
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundener Gegenstand.
Ein Kissenüberzug ist gefunden uud auf dem Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 21. Juni 1850.
Edictalladungen.
1288) Grünberg.
Oeffentliche Aufforderung.
lieber das um 179 fl. überschuldete Vermögen des Heinrich Geiß bei der Kirche in Ruppertenrod ist Concurs erkannt worden. Ansprüche aller Art sind daher im Termine
Mittwoch den 14. August l. I., Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des Ausschlusses von der Masse dahier anzuzeigen und zu begründen.
Grünberg den 11. Juni 1850.
Gr. Hess. Landgericht daselbst.
Welcker. Emmerich.
1275) Gießen.
Oessentliche Bekanntmachung.
Nachdem Johannes Seipp V. von Leihgestern von Gr. Hofgericht dahier für einen Verschwender erklärt und unter Curatel gestellt worden, bringt man dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt- niß, daß das Vermögen desselben, verpflichtende Rechtsgeschäfte, nur mit Einwilligung der bestellten Curatoren, Georg Faber II. und Peter Seipp von Leihgestern eingegangen werden können, und fordert zugleich die bekannten und unbekannten Gläubiger desselben auf, ihre Forderungen im Termin
Freitag den 28. Juni d. I. , Vormittags 9 Uhr, so gewiß dahier anzumelden, auch sich auf die


