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, o n-k,„tretunaen der gegebenen Polizei-Vorschriften, welche von dem dazu bcaustragien Bahn-Personal Entdeckt werden, sind dem Bahnvorstand und durch diesen der Polizei-Verwaltungs-Behorde zur Vcian- laffuna der Untersuchung und Bestrafung anzuzeigen. Dieses Bahnpcrsonal ist ermächtigt, Ucbertretcr der qeaebenen Polizei-Vorschriften in den Fällen, welche einer Bestrafung nach §. 6 unterliegen, zu arretnen, ?edoch muß di/ Ablieferung an die Polizei-Verwalmngs-Behörde sofort, auch die Anzeige auf die vorgeschnc
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zeigegebühr äfenangewiefen/ sich aufs Strengste in den Grenzen der ihm übertragen Befugnisse zu halten. — Ueberschreitungen, sowie Vernachlässigung seiner Dienstobliegenheiten ,n^ Beziehung aus die ihm übertragene Polizeiaufsicht sollen mit Strafen und nach Umstanden nut Entfernung vom Dienst geahndet werden.b^E^^^ Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Kraft. Darmstadt am 30. September 1848.
Aus allerhöchstem Auftrage:
Großherzoglich H-ffisches Ministernm des Innern.
I a u p. ji e u 11 ii g.
Edictalladungen.
1435) Gießen. Nachdem Gr. Hosgericht dahier über das Vermögen des Michel Mermelstein von Daubringen den förmlichen Concursproceß erkannt hat, werden dessen Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Forderungen an dem überschuldeten Vermögen im Termin
Freitag den 23. August d. I., Vormittags 9 Uhr,
so gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls sie ohne weiteres Präelusivdecret von der Maste ausgeschlossen werden.
Gießen den 18. Juni 1850.
Gr. Landgericht. Ploch.
1666) Grünberg. Forderungen und Rechtsansprüche jeder Art an das Vermögen des Kaspar Wießuer von Geilshausen, worüber von Gr. Hof- qerichte der Provinz Oberbessen der Concurs erkannt worden, sind, bei Meidung stillschweigend
eintretenden Ausschlusses von der Masse, im Liquidations-Termine
Mittwoch den 11. September d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen.
Von nicht persönlich sich anmeldeuden, oder durch speciell Bevollmächtigte nicht vertretenden Gläubiger wird angenommen, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der Erschienenen beitreten.
Grünberg den 30. Juli 1850.
Gr. Hess. Landgericht daselbst. Weicker. Thaler.
1761) Wetzlar. Johann Lemp und Dorothea Kleinschmidt von Oberkleen sind ihrer Anzeige gemäß gesonnen, nach Amerika auszuwaudern. ■ Etwaige Ansprüche an dieselben sind im Termine den 18. September d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden, indem nach Ablauf dieses Termins ihr Vermögen zur Erportation frei gegeben wird.
Wetzlar den 15. August 1850.
König!. Prcnß. Kreis-Gericht II. Abtherlung. Dieste rweg.
Besondere Bekanntmachungen.
1734) Gießen.
Bekanntmachung,
die Wahl der Candidaten zu den Aemtern des 1 mid 2. Beigeordneten für die Stadt Gießen.
Von Gr. Regierungs-Commission dahier bin ich mit der Leitung der Wahl für die Aemter des 1. und 2. Beigeordneten beauftragt worden.
Zur Vornahme dieser Wahl habe ich nun folgende Tage bestimmt, namuch: , .
Montag den 26., Dienstag den 27., Mittwoch den 28. und Donnerstag den 29. August und zwar
Sämmtliche stimmfähige Ortsbürger der Stadt lade ich hiermit cm, sich bei diesen Wahlen zahlreich zu betheiligen. — ,
Zn Beziehung auf Wahlfähigkeit und Wählbarkeit bemerke ,ch Folgendes:
1) Stimmfähig sind alle hiesigen Bürger (Art. 34 der G.-O.), welche nicht in ^slgc f-
gesetzbuchs, rechtskräftig -in eine Zuchthausstrafe oder wegen Meineids »n eine Correctio h ff verurtheilt worden sind.


