Anzeigeblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
Sg.j AuSwärtS^aLonnirt man sich Lei allen Postämtern In Gießen Lei drr Erped. (CanzleiLerq Lit. B. Nr. 1.) — EinrncknngSgebühr für die gespaltene Lorduszeil« r fr.
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M 6 Sonnabend den 19» Januar 1S3O.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, die Verkündigung der landesherrlichen Entschließungen aus die während des elften Landtags von den Ständen überreichten gemeinschaftlichen Beschlüsse betreffend.
(Schluß.)
§. 74. Die Stände haben bei ihrem wegen der Abgabe von-Werkholz aus den Waldungen an die Holzhandwerker im Durchschnittspreis der Forste und Forstreviere der Do- manialwaldungen, an die Staatsrcgierung gerichteten Ersuchen: daß in den Domanialwaldungen jährlich eine möglichst dem Bedürsniß entsprechende "Quantität Werkholz gefällt und die Holzhandwerkcr so viel thunlich im Betrieb ihrer Gewerbe unterstützt werden, weder darüber: in welcher Hinsicht sie die bestehenden ausführlichen Vorschriften über die Gewinnung des Wcrkholzes aus den Domanialwaldungen, sowie deren Vollzug, bei welchem die Nachhaltigkeit und sorstwirthschastliche Zulässigkeit nothwendig beachtet werden müssen, für mangelhaft halten und verbessert zu sehen wünschen, noch darüber sich ausgesprochen: in welcher anderen Weise als bisher die Verwerthung der Werkhvlzcrndte ohne Begünstigung Einzelner vorzunehmen, oder welche besondere Unterstützung der Holzhandwerker im Betrieb ihrer Gewerbe ausführbar wäre.
Es haben daher in diesen verschiedenen Beziehungen neue Anordnungen, wozu aiich die Staatsregierung keinen Anhalt aufzufinden vermochte, nicht getroffen werden können.
Die Voraussetzung der Stände.- daß durch die jetzt bestehende Art der Holzver>verthung der Gewerbszweig der Fertigung hölzerner Waaren, namentlich in den ärmeren Gemeinden des Vogelsbcrges in Rückgang gekommen sei, hat sich nach der angestcllten Untersuchung nicht als begründet erwiesen, vielmehr hat sich ergeben, daß die Doinanialforfiverwaltung bisher schon sich besonders bestrebte, in jeder zulässigen Weise und auch durch rechtzeitige Fällung der geeigneten Hölzer, insoweit sie die vorhandenen Bestände darbieten, sowie durch Fürsorge für Nachzucht, jenem Gewerbszweige jede mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen.
§. 75. Das zum ständischen Anträge erhobene Gesuch von Veteranen aus dem vormaligen Landrathsbezirk Seligenstadt um Verwilligung von Pensionen wird mit Rücksicht auf das über diesen Gegenstand im Allgemeinen bereits oben (§. 38) Gesagte nur nach Maßgabe der Heimfälle und des Ergebnisses einer vergleichenden Prüfung aller erhobenen Ansprüche berücksichtigt werden können.
§. 76. Die auf das Gesuch deö Müllermeisters Bero zu Mainz um Erlaß einer dem Militärfiseus schuldigen Summe von den Ständen befürwortete Fristgestattung ist eingetreten.
§• 77. Die Stände haben sich nur über zwei Punkte des die Verhältnisse der Unteroffiziere und Soldaten 'und der Militärpensionäre dieser Kategorien berührenden Antrags zu gemeinschaftlichen Beschlüssen vereinigt. Der erste der hiernach gestellten ständischen Anträge, welcher die Vertretung der Unteroffiziere und Soldaten in den Kriegsgerichten befürwortet, wird bei einer neuen Gesetzgebung über die militärische Strafrechtspflege seine Erledigung finden. Dem weiteren Anträge der Stände, auf Mittel bedacht zu sein, daß auch unbemittelten Nnteroffizt'eren die Möglichkeit gegeben werde, fich die zu ihrer Beförderung nöthige Equipirung zu verschaffen, wird durch einen Ansatz im Militärbudget demnächst entsprochen werden.
Daß die übrigen Punkte des gestellten Antrags nicht zu ständischen Beschlüffen erhoben wurden, gereichte Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge zur Befriedigung. Höchstderen eigene ernste Sorge war immer auch der Verbesserung der Verhältnisse der Unteroffiziere und Soldaten zugewendet und wird ihr ferner zugewendet bleiben. Mehrfache Beschränkungen, welche früher noihwendig erschienen waren, sind be-


