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7(rt. 4. Der Lag des Zusammentritts dieser Reichsversammlung wird durch nachfolgende Beschlußnahme des Ver- waltungsräthes festgestellt und öffentlich bekannt gemacht werden.

1)

2)

b ® bag9 di- in dem zweiten Artikel des vorstehenden Beschlusses angeordneten beglaubigten Ausfertigungen sammtlichen verbündeten Regierungen bereits unter dem 20. November v. 3. Seitens des V-rwallungsrathcs zugegangen ftnb;

daß in Gemäßheit des ersten Artikels die'Wahl der Abgeordneten zum Volkshause des nächsten Reickstags m dem bei weitem größten Lheilc des Gebietes der auf Grund des Vertrags vom 26 Mai pr. verbündeten deutschen Staa­te,, am St. Januar c. seitdem wirklich stattgefunden hat; . . .

daß als Termin für den Zusammentritt der aus diesen Staaten einzuberufenden Reichoversammlung der 20. Mar, IlSO von dem Verwaltungsrathe bereits vorläufig sestgestellt wurde; ,, . , ,

daß dieser Termin für die Wahl der Abgeordneten zum Staatenhause rn dem ganzen Bereich der verbündeten Staaten gleicherweise als ausreichend zu erachten ist; . . ,,

fegt der Verwaltungsrath in definitiver Beschlußnahme, wie hlermit geschieht, einstimmig fest.

letzt ver ^erw Artikel IV. des Vertrages vom 26. Mai 1849 vorgesehene Reichsversammlung wird auf den 20.

März 1850 in der Stadt Erfurt einberufen. v o .

Es wird dieser Reichsversammlung der Entwurf der Verfassung des deutschen Bundesstaates und des dazu ge, hörigen Wahlgesetzes, wie dieser Entwurf unter den auf Grund des Vertrages vom 26. W» ^?49 verbünd^ ten deutschen Regierungen vertragsmäßig festgestellt ist, zugleich m,t den ferner erforderlichen Vorlagen durch den Verwaltunqsrath zur Vereinbarung übergeben werden. . , , s

Alle Zuständigkeiten und Befugnisse der durch den gegenwärtigen Beschluß einberukenen Retchsversammlung sind 3) durch die L-rembarung über diesen Entwurf der Verfassung des deutschen Bundesstaates^und d-s dazu g°hor - gen Wahlgesetzes, sowie der mit dem Verfassungsentwurf in nothwendiger Verbindung stehenden Vorlagen, be.

4) Sämmtliche verbündete Negierungen werden ersucht, diesem Einberufungs-Dccret, das ihnen sofort in beglau bigter Auslertigung zugehen soll, rechtzeitig die erforderliche Oeffentlichkett zu geben.

Gießen am 14. März 1850.

Betreffend: Die Musterung des Jahres 185 0.

© C X

Großherzoglich Hessische Regterungsrath Eckstein zu Gießen

sämmtliche Gr. Bürgermeister des früheren KreiseS Gießen.

Sie werden in ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen daß die^Musterungs­liste des Recrutirungsbezirks Gießen für 1850, 14 Tage lang, nämlich vom 18. Marz blS zum 1. April d. I., auf der Canzlei Gr. Regierungs-Commission dahier zur Einsicht offen liegt.

lieber den Befolg dieser Auflage haben Sie binnen 8 Tagen zu berichten.

Eckstein.

Wahlen rum Volkshanse der nächsten Reichs­versammlung.

Einladung zur Wahl der Wahlmiinner.

i $>r« die Wäbler der dritten Abtheilung ,, ,

_. . . q Bolmittaqs von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5

»ÄSSfe E ä" 7:6, . A Jrtifrl 19 der Wahlordnung sämmtliche zu dieser Abtheilung gehörenden Wahl

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Ml^llung^g gg .^l cr 6er zweite» »»b der erste» AbtscUuna

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