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die Ergänzung der Feldtruppen im Zahle 1Z50 betreffend.
8UDWIG HL Großherzog von Hessen und bei Rhein re. re.
In Gemäßheit der Artikel 2 und 3 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 verordnen Wir hierdurch, wie folgt:
Einziger Artikel.
Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1850 sind Eintausend Siebenhundert und Fünfzig Mann erforderlich, welche aus den Aufrufsfähigen des Jahres 1849 ausgehoben werden sollen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt, den 31. December 1849.
(L. S.) LUDWIG.
Frhr. v. Schäffer-Bernstein.
B e k a it it t m a cb u n $ 9
die Vertheilung des Recruteubedarss von 18ä0 aus die Provinzen betreffend.
Zur Vollziehung des Allerhöchsten Edicts vom 31. December vorigen Jahrs und in Gemäßheit des Artikels 36 des Recrutirungsgesetzes wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) Nach den von den Recrutirungsräthen aufgestellten Hauptlisten über die Ergebnisse der Musterung von 1849 sind an tauglichen Dienstpflichtigen, einschließlich der in das Depot gesetzten, vorhanden: in der Provinz Starkenburg ........ 1653,
n n » Oberheffen ' . 1542,
u „ „ Rheinhessen . . . . . 1289,
zusammen 4484.
2) Im Verhältniß der Gesammtzahl aller tauglichen Dienstpflichtigen, wonach dem Artikel 36 des Ne- crutirungsgesetzes zufolge der edictsmäßige Bedarf von 1750 Recrutcn auf die Provinzen zu ver- theilen sind, hat demnach zu stellen:
die Provinz Starkenburg 645 Recruten,
„ u Oberhessen 60? ,,
„ „ Rheinhessen ..... 503 „
— 1750 Recruten,
Die Großherzoglichen Regierungs-Commissionen zu Darmstadt,- Gießen und Mainz werden nunmehr,
nach Artikel 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnug vom 30. April 1831, die also bestimmten Contingente auf die verschiedenen Bezirke vcrtheilen und das Weitere besorgen.
Darmstadt den 2. Januar 1850.
Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs.
Ja up. Frhr. von Schäffer-Bernstein.
v. Carlsen.
Gießen den 8. Januar 1850.
Das Großherzogliche Landgericht Gießen
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sämmtliche Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
In Untersuchungssachen wegen eines zum Nachthcil der Georg Heinrich Schmands Wittwe zu Watzenborn verüb ten Diebstahls.
Werthangabe.
st.
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20
1 sammtener Knabenrock .
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24
30
12
21
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24
30
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1 weißes Kirchentuch'
1 neues Gesangbuch
4 Tuchkappen Schürzenband .
1 neues Handtuch IVi Ellen leinen Tuch
fr.
30
42
40
1 schwarzes Tuchkamisölchen . . . —
2 Paar Hosenträger ....
1 schwarzwoll. Halstuch mit roch u. weißen Streifen 1
1 seidenes Halstuch mit allen Farben . 1
1 weißes ausgcnähtes Halstuch . . . i
Das Ihnen durch Rundschreiben vom 4. d. M. mitgetheilte Verzeichniß der bei der Rubrikatin gestohlenen Sachen ist noch durch folgende weitere Gegenstände zu vervollständigen, die ebenfalls da gestohlen wurden:
Werthangabe, fr.


