Änzeigetrlatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

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Auswärts abonnirt man sich', bei allen Postämtern In Gießen bei der Erped. (Canzleiberq Lit. B. Nr. 1.) Einriickling'Sgebühr für die gespaltene EorruSzeile 2 kr.

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Amtlicher Therl.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 il. 30 kr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 ff. 42 kr.

Auszug aus dem Gr. Negierungsblatt.

Nr. 1 vom 5. Januar 1850.

2nhalt: 1) Edict, die Ergänzung der Feldtruppen int JahreA85O betr.z 2) Bekanntmachung, die Vertheilung des Ilecrutenbedarfs von 1850 auf die Provinzen betr.; 3) Promotionen an der Großh. Landesuniversität Gie­ßen; 4) Versetzung in den Ruhestand; 5) Berichtigungen.

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die Verkündigung der landesherrlichen Entschließungen auf die während des elften Landtags von den Ständen überreichten gemeinschaftlichen Beschlüsse betreffend*

(Forts.)

. . <1Ä5- Bezüglich der von der Gemeinde Mümlinggnnnbach wegen der Heima thsverhältnisse des Michael Lang zu Furstengrund und von der Stadt Erbach wegen der Heimathsberech- l/rlm'^^b vlg Muller zu Güttersbach erhobenen Beschwerden haben des Großherzogs Könia- m'oh e sw"tCf' VDn ben vorgetragenen Wünschen Folge gebend, zu bestimmen geruht, daß die

Gemeinde Mumlmggrumbach von der Verpflichtung zur Unterhaltung und Verpflegung ves Michael Lang zu Furstengrund und d,e Stadt Erbachs von der Verpflichtung zl.r Bezahlung der durch die Vcrpfleglmä und Beerdigung des Georg Muller zu Güttersbach entstandenen Kosten freigcgeben werden.

fnff ;; ^cm Antrag auf Vorlegung eines Gesetzes-Entwurfs über das Heimathsreckt

**** ***«

, Ss sind aus Anlaß der Anträge, welche den Bezug von Feld- un d Polizeistrafen und^es'wGv ^ldschützen betreffen, Nachweisungen gesammelt und Erörterungen eingeleitet worden

und cs wird den Standen nach Befund geeignete Vorlage gemacht werden.

..... er a~,t5)en Anträgen beider Kammern, welche Beseitigung von Mißbräuchen in Bezug dene schon^uvo/"aetroffo>>,^ ^Edgung der Ansätze bezwecken, wo diese zulässig sein könnte, sind verschie- JÄJ ar s9 ff ne Anordnungen entgegengekommen. Die Regierung wird nicht unterlassen, im i7ebmetibPi^,'J,n*rbniin^n '» Anerkennung des Grundsatzes, daß Diäten nur Ersatz für den anzu- schreitcn 11116 n~^cn Aufwand bei auswärtigen Geschäften gewähren sollen, zu Reformen zu

darstellen 3Ur ^«brung des öffentlichen Interesses und der Würde des Dienstes als nöthig

... Dew in Folge des Gesuchs der Wittwe des gewesenen Schullehrers Wittich

ipfrim-nrn sm U<2. ^."deraus nähme in die Schullehrer-Wittwenkasse von den Ständen vor- powert entsprochen worden, daß des Großherzogs Königliche Hoheit die Verabfolgung

Mrer Win« f £en^on an 6te ~-',tihve bcs Schullehrers Wittich zu Lißberg aus der allgemeinen Schul- hrer.^lttwenkaffe m der pos. !. der Verordnung vom 16. November 1847 bestimmten Größe, also von

1" , n0!" J' x)aiI1uar -1848 an aus Rücksichten der Billigkeit genehmigt haben.

'Tfit .v, /~en bes Abgeordneten Steuernagel wegen Anstellung eines praktischen

mLv 6"en oder Verle^gung des Wohnsitzes des Kreiöthierarztes von

ach Schotten betreffend, ist der Stadt Schotten, dem Antrag der Stände und den bereits vor-