Ausgabe 
15.5.1850
 
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Offizielle Nachrichten.

Dienstnachrichten. Am 24. April wurde der Gerichts- Acceffist und ErgänzunqSrichter am Friedensgerichte des zweiten Bezirks zu Mainz, Dr Georg Michael M etz, zum Friedensrichter des Friedensgerichtsbezirks Alzep und der Ad­vokat-Anwalt Dr. Heinrich Bernaps zu Mainz zum Er­gänzungsrichter am Kreisgerichte daselbst ernannt; am 26. April wurde dem Landgerichtsviener Adam Reinhardt zu Böhl die Stelle eines Landgerichtsdieners an dem Landge­richte zu Battenberg, dem früheren Kreisdiener Seibert Fel d- busch zu Hungen die Stelle eines Landgerichtsdieners an dem Landgerichte zu Böhl, dem zweiten Landgerichtüdiener Peter Nahrgang zu Fürth die Stelle eines Landgerichts- dieners bei dem Landgerichte zu Schlitz, dem Geometer drit­ter Klaffe Heinrich Becker zu Wörrstadt die Stelle eines

zweiten Landgerichtsdieners bei dem Landgerichte zu Fürth, und dem Fahnenträger im zweiten Infanterie-Regiment, Carl Haas, die Stelle eines zweiten Landgcrichtsdieners bei dem Landgerichte zu Gießen ertheilt, sowie der frühere Polizei­wachtmeister Carl C o u t u, dermalen zu Worms, zum drit­ten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte zu Fürth nannt.

Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die mit einem Theologen zu besetzende Rcctoratsstelle zu Schotten, im Re­gierungsbezirke Nidda, mit einem jährlichen Gehalte von 391 Gulden 11 Kreuzer; die katholische Schullehrerstelle zu Solz­hausen, im Regierungsbezirke Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 193 Gulden 54 Kreuzer und einer Vergütung von 28 Gulden für Heizung des SchullocalS.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Glaee-Handschuh von weißer Farbe und ein kattunener Gürtel sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen am 14. Mai 1850.

Edictalladungen.

1018) Gießen. Ansprüche an den Nachlaß deS Chemikers Friedrich Bopp von Darmstadt sind im Termine

den 17. Juni l. I., Vormittags 9 Uhr, bei unterzeichnetem Gerichte anzuzeigen, widrigenfalls sie bei Verfügung über die Masse unberücksichtigt bleiben.

Gießen den 10. Mai 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Bott.

896) Grünberg. Gegen Moses Löwen- stein in Rüddingshausen ist Concurs erkannt worden.

Ansprüche aller Art an denselben sind daher im Termin

Mittwoch den 3. Juli l. I., Vormittags, bei Mcidung stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse dahier anzuzeigen und zu begründen.

Grünberg den 25. April 1850.

Gr. Hess. Landgericht. Welcher. Emmerich.

1007) Marburg.

D e c r e t

in Sachen des Gymnasiallehrers Dr. Julius Hart­mann zu Rinteln, Klägers

gegen

1) den abwesenden Heinrich Schönhard und

2) die Wittwe des Töpfers Johannes Schön­hard, in Marburg, Verklagte,

wegen Hypothek-Forderung.

Dem Verklagten I., da er von hier abwesend und sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird nachstehende Klage, als:

Nachdem unter A, B und C anliegenden Original-Schuld- und Pfandverschreibungen vom

11. Mai 1844, 17. Juni 1845 und 6. Juni 1846 haben Johannes Schönhard des ersten Mitverklagten Vater und dessen zweite Ehefrau, die zweite Miwerklagte von mir drei Darlehen, nämlich 166 Rthlr. 20 Sgr. (300 fl) 111 Rthlr. 3 Sgr. 4 Hlr. (oder 200 fl.) und 55 Rthlr. 16 Sgr. 8 Hlr. (100 fl.) unter solidarischer Verpflichtung erhalten, und dabei versprochen, diese Capiialien mit 5 Procent jährlich zu ver­zinsen, zu meiner Sicherheit aber das in der Anlage A näher beschriebene, noch jetzt im Be­sitz der zweiten Mitverklagten befindliche Grund- eigenthum speciell verpfändet. In Folge des eingetretenen TodeS des Johannes Schönhard ist dessen rubricirter Sohn Heinrich, welcher zur Zeit des Todes des Ersteren noch in dessen väterlicher Gewalt stand, Erbe desselben gewor­den. Der gedachte Mitverklagte ist jedoch, wie in Anlage D bescheinigt worden ist, nach Ame­rika ausgewandert; und da nun nach derselben Anlage die drei Capitalien der Mitverklagten vor länger als drei Monaten gekündigt, biö jetzt aber noch nicht abgetragen worden sind, so sehe ich mich veranlaßt, durch meinen, mittelst der Vollmacht sub E legitimirten Anwalt klagend zu bitten:

den ersten Mitverklagten edictaliter vor­zuladen , beide Verklagte aber solidarisch zu verurtheilen, die libellirten Darlehen von 166 Rthlr. 20 Sgr. resp. 111 Rthlr. 3 Sgr. 4 Hlr. und 55 Rthlr. 16 Sgr. 8 Hlr. mit Zinsen zu 5 Procent hiervon seit dem 11/s resp. 17/8 und %48 alsbald an mich zu bezahlen, wir auch eine Special-Hypothek an den in Anlage A näher beschriebenen Jmmo- ' bilicn zuzusprechen und Verklagte zu deren Abtretung zum Zwecke der Veräußerung und meiner Befriedigung, sowie auch zumKosten- ersatze schuldig zu erkennen:

mit der Auflage hierdurch bekannt gemacht, den