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Stadt und des Regierungsbezirks sr e w.

Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämter» In Glesien bei per Erped. (Eanzleiberq Lit. B. Nr 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene LorpnSzeil« » kr.

«M 63 Mittwoch den 1'1. August 1830

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Amtlicher Th eil.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 ft., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 kr.

Der Großherzoglich Hessische - Landrichter Weicker, als ernannten Commissärs für die Leitung der Wahl zur zweiten Kammer im X. Bezirk (Grünberg) an die

sämmtlichen Gr. Bürgermeister dieses Wahlbezirks.

Sie wollen alsbald nach Empfang dieses in Ihren Gemeinden durch Ausruf zur öffentlichen Kennt« niß bringen, daß der Gr. Steuereinnehmer Ludwig Bernbeck zu Grünberg mit 577 von 1152 gültig abgegebenen Stimmen zum Abgeordneten für die zweite Kammer der Landstände im hiesigen Bezirke gewählt worden ist.

Grünberg den 9. August 1850.

Weicker. (1681)

Polizeiliche Bekanntmachung.

Das Verbot des Mitnehmcns von Hunden in Felder und Wälder betreffend.

Unter Zurücknahme der unterm 12. v. Mts. in Nr. 56 d. BlttS. unter dieser Rubrik erlassenen Bekanntmachung wird nach eingcholter Ermächtigung der Gr. RegierungS-Commission dahier folgendes Verbot bekannt gemacht:

1) Allen nicht zur Ausübung der Jagd berechtigten Personen ist bei 3 bis 5 ft. Strafe verboten, bei Verrichtung von Arbeiten in Feldern und Wäldern Hunde mitzunehmen.

2) Dagegen ist es erlaubt, auf Promenaden, Chausseen, überhaupt auf allen öffentlichen (gangbaren) Wegen, Hunde unangebunden mitzunehmcn. Wer jedoch seinen Hund vom Wege weglaufen und auf dem Felde oder in dem Walde jagen läßt, verfällt in eine Strafe von 5. ft.

Gießen den 5. August 1850.

Der Gr. Polizei-Commissär.

L. Nover.

Edictalladungen.

1631) Gießen.

Donnerstag den 29. k. Mts., Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Rathhause eine Parthie meist sehr werthvoller Bücher aus dem Gebiete der Chemie

und Medicin, sowie einige Kleidungsstücke meistbie­tend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 29. Juli 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Muhl. Haberkorn.