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Bekanntmachung,
die Wahlen zur außerordentlichen Stäudeversammlung.
Die Liste der bei der Wahl der Wahlmänner stimmberechtigten Einwohner hiesiger Gemeinde (der Urwähler) mit Angabe ihrer Steuerzahlung wird drei Tage lang, nämlich den 13-, 14. und 15. November l. I. auf dem Rathbause dahier offen gelegt werden, damit während dieser drei Tage, nicht aber später, Jedermann Einsicht davon nehmen und bei der Wahl-Commission deßhalb Eunvendungen vorbringen könne.
Gießen den 12. November 1850.
Die Wahl-Commission:
Ferber. Kemp ff. Wallenfels. (2399)
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Eröffnung der diesjährigen Sitzungen des Dezirksraths Freitag den 22. l. M t S. ,
Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhanse dahier stattfinden wird.
Gießen den 8. November 1850.
Gr. Hess. Regierungs-Commission das.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Ausrechthaltung der öffeutlicheu Ruhe und Ordnung betr.
Nach einqeholter höherer Genehmigung werde» folgende Polizeivorschriften bekannt gemacht:
1) Wer die öffentliche Ruhe durch Singen, Schreien oder auf sonstige, mißständigen Lärmen verursachende Weise, sei es auf der Straße oder in Gebäuden, stört, soll schon deßhalb insofern nicht eine höher verpönte polizeiliche Vorschrift übertreten worden ist, für jeden einzelnen Fall mit einer
2)
3)
4)
Geldstrafe von 1 fl. 30 kr. belegt werden.
Diejenigen, welche der Aufforderung der Polizeiofficianten zur Ruhe nicht assbakd Folge leisten und das ordnungswidrige Benehmen fortsetzen, verfallen in eine Strafe von 3 bis 5 fl.
Wer an einem Zusammenlauf von Leuten (Auflauf), derselbe mag auf offener Straße,. oder rn Gebäuden vorkommen, auch nur einen passiven Anlheil nimmt und der besonderen, oder im Auge- meinen erfolgenden Aufforderung der Polizeioffieianten sich ruhig nach Haus zu begeben, nicht augenblicklich entspricht, soll mit 1 bis 3 fl. Geldstrafe belegt werden.
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit wird die Geld- in Gefängnißstrafe verwandelt.
Gießen den 23. October 1850. Der Gr. Hess. Polizei-Commiffar.
L. N o v e r.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
2348) G r ü n b e r g.
Oefsentliche Aufforderung.
Ansprüche aus der am 16. October 1815 stattgehabten Verpfändung mehrerer in Climbacher Gemarkung gelegenen Immobilien, durch Johannes Conrad's Eheleute zu Climbach zu Gunsten des Majors Kämmerer, modo Maurermeisters Hartmann Petri zu Gießen wegen eines Kapitals von 100 fl., sind sogewiß binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen, gegenfalls der betreffende Eintrag im gerichtlichen Hypothekenbuche gelöscht werden wird.
Grünberg den 31. October 1850.
Gr. Hess. Landgericht W e l ck e r. Emmerich.
1978) Nach erkanntem Concurse über das Vermögen des Schlossermeisters Christian Burk
hard zu Gießen, welcher sich heimlich von hier entfernt bat, werden Alle, welche Ansprüche an denselben haben, aufgefordert, solche bei Vermeidung stillschweigend einlrelenden Ausschlusses
Montag den 25. November d. I., Vormittags 10 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines Curators tc. sich zu erklären, indem nach den Beschlüssen der Mehrheit der Erscheinenden verfügt werden wird.
Gießen den 12. September 1850.
Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. vr. W ö r n e r.
Besondere Bekanntmachung.
2388) Gießen. Die fällig gewesenen städtischen Gelder und zwar:
1) die Trieb- und Wiesenviertelzinsen,


