Ausgabe 
13.7.1850
 
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Stadt und des Regierungsdezirks

G i e n.

Erscheint wöchentlich zwei M-I: Mittwoch und Auswärts aöonnirt man sich M aWenJPoflämtern

Sonnabend. Preis de» Jahrgang« für Einheimische W la 2n Gießen bei der Eryed. (Canzleiberg >t. . Nr. .)

1 fl. 30 fr., für Auswärtige i°°l. Postaufschlag 1 fl. 42fr. EinrückungSgebühr für dl- gespaltene Eorpusz-ll- S fr.

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Amtlicher Th eil.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Das Verbot des Mitnehmens von Hunden in Felder und Wälder betreffend

Da geschehener Anzeige zufolge die noch in Kraft bestehende landesherrliche Verordnung vom 6. Juni 1791, welche unter Anderen enthält:

Verbieten Wir wiederholt und ernstlich Hunde in die Felder, Wälder und Gärten ungeführt mitzunehmen, und sollen Unsere Forstbedienten und Jagdbeständer an solchen Orten allein oder auch bei ihren Eigenthümern antreffende Hunde auf der Stelle todtschießen, und die Eigenthümer 15 Albus Schußgeld, und 1 fl., falls aber der Hund nicht getödtet worden, 2 fl. Strafe zahlen"

in neuester Zeit vielfach übertreten wird, so finde ich mich veranlaßt, dieselbe unter dem Anfügen in Er­innerung zu bringen, daß die Forst- und Feldschützen angewiesen worden find, Uebertretungen derselben zur Anzeige zu bringen.

Gießen den 12. Juli 1850.

Der Bürgermeister-Vicar

Rühl.

Gefundene Gegenstände.

Ein ledernes Tragband, ein eisernes Blanchet und ein Schlüssel find gefunden und auf Gr. Poli- zeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 12. Juli 1850.

Edictalladungen.

1338) Grünberg.

Oeffentliche Aufforderung.

Ansprüche aller Art an den Nachlaß des Wil­helm Fuchs von Saasen und dessen Eheweiber, so­wie dessen abwesenden Sohn Wilhelm sind binnen 4 Wochen sogewiß dahier anzuzeigen und zu be­gründen, widrigenfalls bei der Regulirung des ge­nannten Nachlasses keine Rücksicht auf diese Ansprüche genommen werden wird.

Grünberg den 18. Juni 1850.

Gr. Hess. Landgericht das.

Weicker. Emmerich.

1053) Grünberg. Auf dem Vermögen des Georg Maus und dessen Ehefrau Anna Elisabelha geborne Linker, von Rüddingshausen haften folgende durch Hypotheken versicherte Kapitalteil und Kauf­schillingsforderungen :

1) 150 fl. Darlehn bei der Pfarrwittwcnkasse zu Gießen contrahirt von Georg Maus und dessen Frau am 1. April 1802 gegen generelle, auch spe- cielle Verpfändung von 21 Grundstücken.

2) 55 fl. Darlehn bei Joh. Heinrich Dietz, Ee- richtsschöffen Sohn zu Rüddingshausen, contrahirt von Jacob Wagners Eheleuten von Rüddingshau- sen am 20. Mai 1802 gegen Verpfändung von 13 Grundstücken.