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Stadt und des Regierungsbezirks
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Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 ft., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 fr.
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Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern In Gießen bei der Erved. (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene EorpuSzeile 2 fr.
Io 30. Sonnabend den 13t April 1830
Amtlicher Theil.
Auszug aus dem Großh. Regierungsblatt:
Nr. 1 6- vom 4. April 18 50.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Auflösung des seitherigen Forstpolizeibezirks Laubach betr. — 2) Bekanntmachung, die Umwandlung der seither zwischen Mainz und Frankfurt bestandenen Courierpost in eine Reitpost betr.; — 3) Manntmachung, die Errichtung einer Fahrpost zwischen Alsfeld und Neustadt betr.; — 4) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfniffe in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Niederolm für 1850; — 5) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Biedenkopf für 1850; — 6) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Alsfeld für 1850; — 7) Desgl. in den israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Mainz für 1850; — 8) Dienstnachrichten; — 9) Concurrenzeröffnungen; - 10) Sterbfälle.
Nr. R. C. 2975. Gießen am 9. April 1850.
Betreffend: Die Ausübung der Gcmeindejagdcn.
Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
($*8 ist in neuerer Zeit vorgekommen, daß Jagdpächter von Gcmciudcjagden, im Widerspruch gegen die Pachtbedingungen und die bestehenden Vorschriften, Andern Erlaubniß erthcilt haben, die Jagd allein, d. h. ohne Beisein der Jagdpächter auszuüben.
Da hierdurch Jagdunfug leicht veranlaßt, die Handhabung der Jagdpolizei aber erschwert wird, so fordern wir Sie aus, die Jagdausübung ohne Beisein der Jagdpächter nicht zu dulden, aus Einhaltung der Pachtbedingungen strenge zu sehen, und wenn man. Ihren Weisungen nicht nachkommen sollte, die Widerspänstigen zur Anzeige zu bringen.
K ü ch l e r. v. W i l l i ch. Eckstein.
Hallwachs.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundener Gegenstand.
Ein Federmesser mit einer Klinge ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 12. April 1850.
bei Vermeidung stillschweigenden Ausschlusses, anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Concurse ge- Bestellung eines Curators ic. sich zu erklären, indem
gen den Schneider Christian Horeyseck zu Gießen nach Beschluß der Mehrheit der Erscheinenden ver- werden Alle, welche Ansprüche an denselben haben, sügt werden wird.
ausgesordert, solche Gießen am 1. Februar 1850.
Montag den 15. April d. I., Gr. Hess. Stadtgericht.
Vormittags 10 Uhr, Muhl. Wörner.
Edictalladungen
204) Gießen. Nach erkannter


