174

Li ch, den 25. Februar 1850.

Großh. Hess. Landgericht daselbst

Stein.

Ord

Namen

Namen und Wohnort

Zeit

Betrag

Nr

der

Schuldner.

der

Gläubiger.

der

Einträge.

der Schuld.

fl. 1 fr.

156

Keil, Ich. Konr., et ux. geb. Petri

Johann Peter Müller in Geils-

i

Hausen ....

Gemeinde Hattenrod

26. März 1822

210

'—

157

Schäfer, Johannes, et ux. Elisabe-

tha, geb. Eisenseller

?

83 20

158

Eller, Ich. Heinr., et ux. Mar­garetha, geb. Eisenfeller

Balthasar Müller's Wittwe in ■

18. Januar 1828

1

1

Hattenrod

4C

1 —

159

Petri, Ich. Henr., Schultheis,

et ux. Maria Elisa, geb. Alt- höfer ....

Regierungsrath Winheim in Gießen

21. August 1829

30(

—

160

Albohn, Konr. Augusts Erben,

nemlich 1) Joh. Pet. Albohn in Hattenrod, 2) Peter Drechsler's Ehefrau zu Oberbessingen und 3) Konr. Diemer's Ehefrau zu

Niederbessingen

Kirchenbau in Oberhörgern

16. April 1834

9(

> —

204) Gießen. Nach erkanntem Coiwurse ge­gen den Schneider Christian Horeyseck zu Gießen werden Alle, welche Ansprüche an denselben haben, aufgesordert, solche

Montag den 15. April d. I., Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung stillschweigenden Ausschlusses, anzu­zeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines Curators ic. sich zu erklären, indem nach Beschluß der Mehrheit der Erscheinenden ver­fügt werden wird.

Gießen am 1. Februar 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Wörner.

245) Grünberg.

Oeffentliche Aufforderung.

In Sachen des Anschel Löb Wolf von Merlau, Klägers, gegen Georg Kaspar, ledig, zu Flensun­gen, Beklagten, Forderung betreffend, hat Kläger

zwei Darleihe gegen den Beklagten eingeklagt, eins von 13 fl. 30 fr. verzinslich zu 5% vom 16. No- vember 1846, und eins von 70 fl. zu 5 %, ver­zinslich von 7. Januar 1847, und hat um Verur- theilung zur Kapital-, Zinsen- und Kostenzahlung gebeten. Wenn Beklagter, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, sich auf diese Klage nicht binnen 60 Tagen vom Tage des Erscheinens dieses Aufrufs in öffentlichen Blättern dahier vernehmen läßt, so wird er derselben für geständig angesehen und unter Einreden­ausschluß, zur Bezahlung der beiden Capital- und Zinsenfordcrungen, sowie zur Kostentragung schul­dig erkannt.

Bemerkt wird dem Beklagten noch, daß weitere Verfügung in dieser Sache lediglich durch An­schlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht werden.

Grünberg den 29. Januar 1850.

Gr. Hess. Landgericht daselbst. Welcker. Thaler.

(Hierzu eine Beilage.)