174
Li ch, den 25. Februar 1850.
Großh. Hess. Landgericht daselbst
Stein.
Ord
Namen
Namen und Wohnort
Zeit
Betrag
Nr
der
Schuldner.
der
Gläubiger.
der
Einträge.
der Schuld.
fl. 1 fr.
156
Keil, Ich. Konr., et ux. geb. Petri
Johann Peter Müller in Geils-
i
Hausen ....
Gemeinde Hattenrod
26. März 1822
210
'—
157
Schäfer, Johannes, et ux. Elisabe-
tha, geb. Eisenseller
?
83 20
158
Eller, Ich. Heinr., et ux. Margaretha, geb. Eisenfeller
Balthasar Müller's Wittwe in ■
18. Januar 1828
1
1
Hattenrod
4C
1 —
159
Petri, Ich. Henr., Schultheis,
et ux. Maria Elisa, geb. Alt- höfer ....
Regierungsrath Winheim in Gießen
21. August 1829
30(
—
160
Albohn, Konr. Augusts Erben,
nemlich 1) Joh. Pet. Albohn in Hattenrod, 2) Peter Drechsler's Ehefrau zu Oberbessingen und 3) Konr. Diemer's Ehefrau zu
Niederbessingen
Kirchenbau in Oberhörgern
16. April 1834
9(
> —
204) Gießen. Nach erkanntem Coiwurse gegen den Schneider Christian Horeyseck zu Gießen werden Alle, welche Ansprüche an denselben haben, aufgesordert, solche
Montag den 15. April d. I., Vormittags 10 Uhr, bei Vermeidung stillschweigenden Ausschlusses, anzuzeigen und zu begründen, auch wegen Vergleichs, Bestellung eines Curators ic. sich zu erklären, indem nach Beschluß der Mehrheit der Erscheinenden verfügt werden wird.
Gießen am 1. Februar 1850.
Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Wörner.
245) Grünberg.
Oeffentliche Aufforderung.
In Sachen des Anschel Löb Wolf von Merlau, Klägers, gegen Georg Kaspar, ledig, zu Flensungen, Beklagten, Forderung betreffend, hat Kläger
zwei Darleihe gegen den Beklagten eingeklagt, eins von 13 fl. 30 fr. verzinslich zu 5% vom 16. No- vember 1846, und eins von 70 fl. zu 5 %, verzinslich von 7. Januar 1847, und hat um Verur- theilung zur Kapital-, Zinsen- und Kostenzahlung gebeten. Wenn Beklagter, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, sich auf diese Klage nicht binnen 60 Tagen vom Tage des Erscheinens dieses Aufrufs in öffentlichen Blättern dahier vernehmen läßt, so wird er derselben für geständig angesehen und unter Einredenausschluß, zur Bezahlung der beiden Capital- und Zinsenfordcrungen, sowie zur Kostentragung schuldig erkannt.
Bemerkt wird dem Beklagten noch, daß weitere Verfügung in dieser Sache lediglich durch Anschlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht werden.
Grünberg den 29. Januar 1850.
Gr. Hess. Landgericht daselbst. Welcker. Thaler.
(Hierzu eine Beilage.)


