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Der Vorsitzende:

(Hierzu eine Beilage,)

Der Ausschuß des Reichswahlvereins ht Lichr

Der Vorsitzende: Der Stellvertreter des Vorsitzenden: Der Schriftführer' Kammerdir. Seidel. Kassenrath Colonius. Dr. Käse mann.

Bürgermeister Dieterich. Secreiär Gros in Arnsburg. Kutsch. Dr. Frank von Lichtenstein.

(Lonrad Vogt I., Beigeordneter. Jacob Vogt, vormaliger Bürgermeister.

die Wähler des Wahlkreises Gießen

D>e Spaltung, welche die Aufstellung zweier Candidaten zu dem Reichstag in Erfurt unter den Wählern der Stadt G,eßen hervorgerufen hat, macht eS mit Rücksicht auf die im Gießener Anzeiqeblatt (Nr. 1« d. I. S. 78 79 und Beilage zu Nr. 12 S. 81) enthaltenen offenen Schreiben der Wahl- vereine zu Vohl, Gladenbach, Biedenkopf und Battenberg, auch dem unterzeichneten Ausschuß Reichswahlvereins zu Lieh zur Pflicht, sich nochmals über die von ihm entwickelte Thätiqkeit zu mis'usprechni Sölcfer in Gießen, als Abgeordneten zum Erfurter Reichstag, auch hier

In dem Wahlbezirk Lich war - soweit uns bekannt ist - von Anfang an, sobald nur die An- regung zu den Wahlen nach Erfurt gegeben war, kein anderer Name aufgestellt worden, als der des HosgerichtSraths Völcker. Die Beweggründe sind lediglich in dem Vertrauen zu suchen, welches dieser Mann fett einer Reihe von Zähren nicht blos hier, sondern auch zu Butzbach, Gladenbach und Bieden- kopf, sowie m Gießen selbst durch seine amtlichen Stellungen, in weiteren und engeren Kreisen der Be­wohner der genannten Bezirke sich erworben hatte. Die Zweifellosigkeit der günstigen öffentlichen Mei- uung' welchesich Uber den Charakter, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Genannten zu einem Vertreter des Volkes hier gebildet hatte, drängte daher natürlich zu seiner Empfehlunq bei dem Central-, ‘c!1 soweit sich uns, dieselbe nach Kräften zu unterstützen, bei der am

13. Januar d. ^. in Darmstadt abgehaltenen Generalversammlung Gelegenheit bot. — So sehr wir auch, im Hinblick auf das oft widrige und unter allen Umständen der guten Sache nachtheiliqe Partei­getriebe, von dem vollen Bewußtsein der uns obliegenden Pflicht durchdrungen waren, für gewisse Even­tualitäten zur Rettung dessen, was die constituttonell-monarchische, deutsche Partei in unserem engeren und weiteren Vaterlande anstrebt, den Mann zu opfern, der uns am geeignetsten zur Vertretung unserer gerechten Wunsche und Bestrebungen erschien, so hätte dies doch immer nur einem solchen Manne gegen­über geschehen können, der noch in höherem oder doch in gleichem Grade, als Herr Völcker, das allge- meine Vertrauen unseres Bezirks gerechtfertigt hätte. Wir müssen aber gestehen, daß Herr Professor Kollner als em solcher für uns um so weniger gelten konnte, da er bisher kaum hier und da dem Namen nach bekannt war. Wir bemerken auch noch, daß in dem von Dr. Eckstein und Postmeister Schon in Gießen veröffentlichten Schreiben (Anzeigeblatt Nr. 12 d. 3 ) am Schluß sowohl die Wahl­berechtigung als die Wählbarkeit des Herrn Prof. Köllner in Frage gestellt ist, und finden die Erklärung davon m einer uns zugegangenen Notiz, daß derselbe bis zum 1. Mai 1847 hannoverscher Staatsbürger war, und demnach erst mit dem 1. Mai 1850 das Staatsbürgerrecht und damit die Wahlberechtigung im Großherzogthum Hessen erlangt Der Wahlverordnung vom 24 Januar d. I. zufolge besitzt er aber auch das Recht der Wählbarkeit noch nicht, insofern er bis jetzt in Bezug auf Staatsbürgerrecht als etliein S aat angehor-g zu betrachten ist, welcher das VolköhauS in Erfurt gar nicht beschickt. —

Wir sehen uns deshalb veranlaßt, unseren ersten Schritten zu Gunsten Herrn VölckerS vollkom­men tieu zu bleiben, haben diese unsere Absicht und Willensmeinung auch neuerdings in einer Ansprache die Wähler des Bezirks Lich ausgesprochen, und finden uns, in Folge der schon oben erwähnten Ver­öffentlichungen der meisten anderen Reichswahlvereine des Kreises Gießen (im Anzeigeblatt Nr 12) um so mehr bewogen, für die Candidatur des Herrn

Hofgerichtsratlis Völcker beharrlich fortzuwirken, damit die Slimmen der Wahlmänner unseres und der umliegenden Bezirke sich auf den Genannten vereinigen. '

CS kann nuntiiehr auch kein Zweifel mehr obwalten, daß die sogenannte Majorität des Reichs- wahlverems in der Stadt Gießen, welche sich für Herrn Prof. Köllner ausgesprochen hat, - unseres Erachtens nur dw Minorität im ganzen Wahlkreis Gießen bilde. Zur Aufklärung über den wahren Stand und Starke der Parteien glauben wir hiermit unserer Pflicht Genüge gethan zu haben.

Lich den 9. Februar 1850. 0 ‘ 0 '