88

spreche ich noch schließlich das Vertrauen aus, daß von ihnen nur solche Männer gewählt werden, von deren Tüchtigkeit und Würdigkeit sie überzeugt und von dem sie zugleich des redlichen Willens sich bewußt sind, Laß sie daö Staats- und Gemeindewohl wahren und fördern werden.

Gießen am 9. Februar 1850. Der Wahl-Commissär

Pietsch. (232

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein Paar Hausschuhe sind gesunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen den 12. Februar 1850.

Besondere Bekanntmachungen.

Die Hagelbeschädigten in den Gemeinden Battenfeld und Allendors b. B. betr.

Unter Bezugnahme auf die in Nr. 93 des Anzeigeblaties de 1819 erschienene Bekanntmachung vom 21. November v. I. bringe ich hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß durch die in Gießen eröffnete Subskription für die hagelbeschädigten Grundbesitzer in den Gemeinden Battenfeld und Allen- bvrf b. B. 58 fl. 38 fr. an milden Beiträgen eiugegangen und heute an den bestellten Rechner Gem.- Einnehmer Stark zu Battenberg übersendet worden sind.

Zudem ich den mildthätigen Gebern, Namens der Hagelbeschädigten, den verbindlichsten Dank hier­mit abstalle, bemerke ich noch, daß die betreffenden Subscliptionslisten 8 Tage lang auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Büreau offen liegen.

Gießen den 8. Februar 1850.

Der Bürgermeisterei-Vicar

Rühl.

228) Gießen.

Aufforderung an die Schuldner der hiesi­gen Pfand- und Leihanstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Lcihan- stalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December 1819 verfallen sind, werden anfgefordert, in dem Zeit­raum vom 15 Februar bis zum 15. März, dieselben entweder einzulösen oder zu prolongircn, als sonst deren Versteigerung am 15. April d. I. stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraüms kann weder Einlösung, Prolongalion noch Umschreibung vorgenommeu werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumesfen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Bcrsteigerungstermin, gegen baare Zah­lung, einlösen können.

Pfänder auS wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Regierungs­bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Ge­meinden bekannt machen zu wollen.

Gießen am 9. Februar 1850.

Die Pfandhausverwaltung.

Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

237) Großenbuseck.

Montag den 18. Februar, von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt Reitz-

berg, eine bedeutende Quantität Bau-, Werk- und Nutzholz unter den bei der Versteigerung bekannt werdenden Bedingungen öffentlich meistbietend ver­steigert werden. Die Zusammenkunft ist.in dem angegebenen District.

Großenbuseck den 11. Februar 1850.

Der Bürgermeister

M ü l l e r

Gießen.

205)

Versteigerung städtischer Arbeiten.

Folgende städtische Arbeiten, nämlich

1. Steinbrecherlohn, veranschl. zu 31 fl. — fr.

2. Steinsetzerlohn, „ „ 5 „ 36 „

3. Steinklopferlohn, „ „ 221 „12 „

1. Steinfuhrlohn, „ „ 72 „ — „

5. Handarbeit, „ „ 328 „ 30 „

sollen Donnerstag den 11. Februar l. I., Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmen- den vergeben werden.

Die Bürgermeister der umliegenden Orte weiden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen

zu lassen.

Gießen den 7. Februar 1850.

Der Bürgermeister-Vikar Rühl.

235) Rod heim. Kommenden Donnerstag den 11. l. Mts., sollen in dem hiesigen Gemeindewald, Distrikt Heilge- bangert, nachbenannte Holzquantitäten, als: