79
Bewohner von Vöhl und der Umgegend Gelegenheit gehabt, ihn in seiner Funktion als Staatsanwalt als einen Mann kennen zu lernen, der, klar und entschieden, das Gesetz des Staates, wie Recht und Freiheit des Einzelnen zu wahren versteht, so hatten die Wahlvereine alle der genannten Orte, unabhängig von einander, ihn zu ihrem Caudidaten ersehen. Und wenn nun die Unterzeichneten auch hier ihn empfahlen und ein Theil von ihnen, nachdem im hiesigen Reichswahlvereine die Mehrzahl der Stimmen auf Herrn Köllner gefallen war, aus diesem Vereine austrat, so thaten sie damit nichts anderes, als daß sie die wirkliche Majorität des ganzen Wahlkreises, gegenüber der Schein Majorität des hiesigen Vereines vertraten. Zum Austritte aber waren sie vollständig berechtigt, indem es sich nicht blos von selbst versteht, daß ein Majoritätsbeschluß in solchem Falle die Minorität nicht bestimmen kann, gegen ihre Ueberzeugung zu wirken, sondern auch Herr Köllner selbst als Präsident der Versammlung, in welcher die Wahl vorgenommen wurde, ausdrücklich erklärte, daß die Minorität durch den Majoritätsbeschluß in keiner Weise gebunden sei.
Dieselben Thatsachen nun, welche uns für Völcker sprachen, lagen auch dem Central-Wahlvereine in Darmstadt vor, und es bedurfte wahrlich keiner ,,einseitigen Berichte", um ihn zu einer Entscheidung für Völcker zu bestimmen, eine Entscheidung, welche jeder Unbefangene ebensosehr aus gewissenhafter Erwägung der Sachlage, als das Benehmen des hiesigen Wählvereins aus einem sonderbündischen Interesse für den ihm angehörenden Eandidaten hervorgegangen finden wird.
Im Hinblick auf jene Sachlage halten wir an Herrn
Hofgerichtsrath August Völcker
zu Gießen
fortwährend fest, und empfehlen ihn wiederholt unfern Mitbürgern. Ebenso haben sich im Einklänge mit dem Ccntralwahlvereine zu Darmstadt, die Vereine zu Lich, Gladenbach, Biedenkopf, Battenberg, Vöhl bereits aus das Entschiedenste für Völcker und gegen Köllner erklärt. Sollte aber, was wir von dem gesunden Sinne der Wähler nicht erwarten können, selbst das sich ereignen, daß einem Manne, der seit einem Vierteljahrhundert fast in allen Districten unseres Wahlkreises segensreich gewirkt hat, ein anderer vorgezogen würde, der unserm Hessischen Vatcrlande erst seit kurzer Zeit angehört, und von dessen politischer Thätigkeit außerhalb des Vereins, dessen Mitglied er ist, kaum Jemand etwas weiß: so sind wir doch gewiß, daß das Verfahren, welches der Darmstädter Cenlralverein und die Unterzeichneten in dieser Angelegenheit eingehalten haben, durch den Erfolg seine vollständige Rechtfertigung finden würde. Ucbrigeus findet die obschwebende Frage dadurch die einfachste Erledigung, daß Köllner erst seit dem 1. Mai 1847 in Hessen angestellt, mithin nach dem klaren Wortlaute der Verfassung und Wahlordnung weder wahlberechtigt noch wählbar ist.
Die Gießener, welche für die Wahl Völckers zum Erfurter Reichstage wirken. In ihrem Namen
Eckstein, Advocat. Schön, Postmeister.
Gießen den 6. Februar 1850.
199) Gießen.
Anzeige für Auswanderer.
Von den Herren Carl Pokrantz & Comp. in Bremen bin ich schon jetzt ermächtigt worden, Passagiere zur Ueberfahrt nach Nord-Amerika A für die gleich nach Eröffnung 6er Schifffahrt am 1. und 15. jeden Monats statt- findenden regelmäßigen Frühjahrs-Expedition anzunehmen und mit bündigen Schiffs- ^SöContracten zu versehen. Ich bin im
Stande, die niedrigsten Preise zu stellen, SW^^^^WU»die überhaupt in Bremen eristiren, und sichere den sich mir anvertrauenden Auswanderern die beste und sorgfältigste Beförderung auf großen gekupferten Dreimastern zu. Kinder von 1—10 Jahren genießen eine Ermäßigung von 10 fl., und Säuglinge unter einem Jahre werden ganz frei mitgenommen.
Gießen den 31. Januar 1850. E C Rühl,
Agent.
225) Gießen. Unterzeichneter ist hier angekommen und wohnt bei Herrn Büchsenmacher Großmann auf dem Lindenplatz. Sein Aufenthalt ist auf 8 Tage festgesetzt. A. Weinert,
Zahnarzt in Mainz.
190) Gi eßen. Auf dem vom 3. auf den 4. d. Mts. abgehaltenen Ball im Prinz Carl, ist ein braun-seidenes Tuch mit Heller Borde verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten, solches bei der Erped. dieses Blattes abzugeben.


