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Zu Nr. R. C. 74t. Gießen am 31. Januar 1850.

Betreffend: Das Vikariat im Domänenboten-Dicnst bei dem Rentamt Gießen

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an

die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

Wir benachrichtigen Sie, daß nach einer Mitcheilung des Gr. Rentamts-Vicars dahier der seitherige Steuercommiffärs-Gehülfe Müller aus Darmstadt von Gr. Ober-Forst- und Domänen-Direction zum Vicar für die hiesige Domänenbotenstelle ernannt worden ist.

v. W i l l i ch. Pietsch. (195

222) Bekanntmachung,

d i e Bür gern: ei st erwähl zu Gießen betr.

Das mir von dem Wahlcommissär in obiger Beziehung zugegangene Wahlausschreiben bringe ich hier nachfolgend zur Kenntniß der hiesigen Bürger.

Gießen den 7. Februar 1850.

Der Beigeordnete

R ü h l.

Wahlaussch reiben.

Betreffend: Die Wahl der Candidaten zum Bürgermeister­

amte für die Stadt Gießen, Bürgermeisterei Gießen.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß die Wahl dreier Eandidaten zum Bürgermeisteramte von Gießen auf dem Rathhause daselbst am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag den 18., 19., 20. und 21. Februar d. I., jedesmal von 10 Uhr Morgens bis 1 Uhr Nachmittags, unter Leitung des Unterzeichneten vorgenommen werden soll.

Der seitherige Gr. Bürgermeister Reiber ist auf Nachsuchen von seinem Amte höchsten Orts ent­bunden worden und deshalb die Wahl dreier Candidaten zu diesem Amte erforderlich.

Sämmliche stimmfähige Ortsbürger von Gießen werden anfgefordert, an dieser Wahl Theil zu nehmen, und gleich vom Beginn der Wahl an sich zur Abstimmung zahlreich cinzusinden, damit die Wahl zur Ersparung von Zeit und Kosten wo möglich schon vor Ablauf der viertägigen Frist geschlossen wer­den kann.

Gießen den 6. Februar 1850.

Der Wahlcommissär Gr. Regieruugs-Secrctär

Pietsch.

Polizeiliche Bekanntmachungelr.

Gesunde ne Gegenstände.

Die nachstehend verzeichneten Gegenständen sind als gefundene auf das Polizeibüreau dahier abgegeben, bis jetzt aber nicht abgeholt worden. Dieselben sollen, wenn sich binnen acht Tagen die Eigcnthümer dazu nicht legitimiren oder solche von den Findern nicht reclamirt werden, zum Vortheil der hiesigen Armenkasse verwerthet werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen am 7. Februar 1850. Die Großh. Polizeiverwaltung

1) Eine goldene Vorstecksnadel.

2) 15 Stück Schlüssel.

3) 6 bunte und 4 weiße Sack­tücher.

4) 4 Sack- und ein Federmesser.

5) 6 Stück Geldbeutel.

6) Ein Paar Fausthandschuhe und

2 einzelne Handschuhe.

7) Ein Stückchen Band.

8) Ein Stock.

9) Ein Paar Straminschuhe und ein einzelner Schuh.

10) Zwei wollene und zwei kleine seidene Halstücher.

11) Eine Mundharmonika.

12) Ein lakirter und 2 kattunene Gürtel.

13) Ein Strickzeug und 2 ein­zelne Strümpfe.

14) 2 Kappen.

15) Eine Schippe.

16) Ein blauer Schleper.

17) Eine Schürze.

18) Ein Schlößchen.

Rühl.

19) 2 Kindertäschchcn.

20) Ein hänfener Strick.

21) Eine Kaffeetasse.

22) Eine Brieftasche.

23) Ein Noteubuch.

24) Ein Gesangbuch.

25) Ein deutsches Lehr- und ein A-B-C-Buch.

26) Ein Heft Jahrbücher für wis­senschaftliche Kritik.

27) Ein Strumpfband.