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§. 36. Mit Zufriedenheit haben des Großherzogs Königliche Hoheit ersehen, daß von den Ständen die Rechenschaftsablage der Militärverwaltung für die Finanzperiode von 18421844 für genügend und die Gesammtausgabe als von der Militärverwaltung gehörig nachgewiesen und gerecht­fertigt erkannt worden ist. Der Antrag, daß Vergütungen wegen der regulirten höheren Holzprcise an streit­bare Militärpersoncn im Offiziersrange nicht mehr verabfolgt werden möchten, ist allerhöchsten Orts geneh­migt und das deshalb Nöthige verfügt worden, des Großherzogs Königliche Hoheit haben sich jedoch Vorbe­halten, über diesen Gegenstand den Ständen demnächst eine besondere Vorlage machen zu lassen.

(Fortsetzung folgt.)

Offizielle Nachrichten.

Dienstnachrichten. Am 3 December wurde dem Kaplan Carl Hrlgenreiner zu Mainz die katholische Pfarrstelle zu Holzhausen, im Regierungsbezirke Friedberg, übertragen; am 6. December wurde der Hautboist erster Klasse im ersten Infanterieregimente Johannes Reh zum Kanzleidiener bei der Obersteucrdirection ernannt; am 10. December wurden die Gerichtsaccessisten Jacob Rauch und Joseph Röder zu Mainz zu Advocat-Anwältcn bei dem Kreisgerichte zu Alzep ernannt; An demselbcm Tage wurde der von dem Obrist Freiherrn von Gundcrrode auf die evangelische Psarrstelle zu Höchst an der Nidder, im Re­gierungsbezirke Friedberg, präsentirte Pfarrverweser Carl Ferdinand Bingmann daselbst für diese Stelle bestätigt; am 12. December wurde dem Schulvicar Georg Claus zu Oberau, im Regierungsbezirke Friedberg, die evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen; am 15. December

wurde der Feldwebel Schnellbach er bei der Pionnier- compagnie zum Aufseher bei der Ortseinnehmcrei zu Mainz bestellt.

Dienstentlassungen. Am 4. December wurve der Districtssteuereinnehmer Christian Friedrich Meister zu Wörrstadt seines Dienstes entlassen; an demselben Tage wurde der Ergänzungsrichter am Friedensgerichte zu Wörr­stadt, Gerichts-Accesffst Gottlieb Barthel aus Mainz, auf Nachsuchen von diesem Amte entbunden.

Sterbfälle. Gestorben sind: am 22. November der evangelische Pfarrer, Kirchenrath Joh. Chr. D au dt zu Groß- bieberau, im Regierungsbezirke Dieburg; am 24. No­vember der penflonirte Schullehrer Jost Meper zu Obern- burg, im Regierungsbezirke Biedenkopf; am 27. Novem­ber der Districtssteuereinnehmer Justus Schmidt zu Bingenheim.

Zu Nr. R. C. 101. Gießen am 4. Januar 1850.

Betreffend: den Antrag des Abgeordneten Heldmann be­züglich der durch den Transport von Schüb­lingen und armen Kranken entstehenden Kosten.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

Zum Zwecke einer Vorlage bei Gr. Ministerium des Innern bedürfen wir Verzeichnisse über die im verflossenen Jahre entstandenen Kosten für Transport armer inländischer Kranken.

Wir beauftragen Sie daher, unter Mitwirkung der Rechner diese Kosten zu verzeichnen und die deßfallsigen nach Maßgabe unserer Vorschrift vom 16. Juni v. I. eingerichteten Verzeichnisse binnen 8 Tagen an uns cinzusenden. v. W i l l i ch.

Pietsch. (44

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Hofgerichtsrath Dr. Kraft dahier in dem II. Wahlbezirke Gießen und Gladenbach mit unbedingter Stimmenmehrheit zum Abgeordneten für die erste Kammer erwählt worden ist.

Gießen den 4. Jauuar 1850. Der Wahlcommissär, Gr. Regierungörath,

Küchler. (36

Polizeiliche Bekanntmachung.

Da der Unfug des Schneeballwersens auf den Straßen zur großen Belästigung der Passanten sehr überhand genommen hat, so wird die bestehende Verfügung, wornach das Schnceballwerfen auf öffent­licher Straße oder aus Gebäuden heraus bei einer Strafe von 1 fl. 30 fr. verboten ist, mit, dem An­fügen in Erinnerung gebracht, daß bei Anzeigen gegen Schulkinder die Eltern oder die Vormünder der­selben für die Strafe haftbar sind.

Gießen am 7. Januar 1850. Die Gr. Polizeiverwaltung

Rühl.