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Jfo 3. Mittwoch den ;r. Januar^ 18ZO.
Amtlicher Theil.
Auszug aus dem Gr. Regierungsblatt.
Rr. 74 vom 31. December 1849.
Inhalt: 1) Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen für das erste Quartal 18a0bcr., - 8) Bekanntmachung über J 98 de» Ausschlag der directen Steuern und der Beitrage zu den Kosten der Staats- und Provmzialstraßen fur^daS
erste Quartal 1850; — 3) Bekanntmachung, die Arzncunitteltare für das Großherzogthum Hessen betr., 4) Bekanntmachung, die Stellung von Einstehern für Militärpflichtige betr.; -- 5) Bekanntmachung, die Med^. schlaaunq eines Theils der Umlagen der israel. Rcligionsgemeinde Oberstadt, im Reg.-Bez. Darmstadt, für iii deir 6) Desal Riederichlagung der Umlagen 3 Klasse in der Gemeinde Friesenheim für 1847 betr.
7) Ä Äi&Äa «® 2- Klasse in der Gemeinde Airlenbach für 1849; - 8) Drenstnach- richten; — 9) Dienstentlassungen; — 10) vterbfälle.
BekernrrtmsÄhrrng,
die Verkündigung der landesherrlichen Entschließungen aus die während des elften Landtags von den Ständen überreichten gemeinschaftlichen Beschlüsse betreffend.
(Fortsetzung.)
Durch die Verordnungen vom 15. März d. I. - in Nr. 16 des Regierungsblatts — und beziehungsweise vom 25. April d. I. — in Nr. 25 des Regierungsblatts sind alsdann diese Gesetze für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen vom 1. April 1849 an, und für die Provinz Rheinhessen vom 7. Mai 1849 an in Kraft getreten.
Mit diesen lcllteren Verordnungen erscheinen zugleich die Anträge der Abgeordneten Glaubrech und Hillebrand in Betreff der Beschleunigung der Wirksamkeit der obgedachten Gesetze vom 28. October und 31. December 1848 als erledigt. . , . .
§ 23. Die von den Ständen an dem ihnen vorgelegten Gesetzesentwurf, einige Abänderungen an dem in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Strafproceß für Civilpersonen betreffend, gewünschten Abänderungen und Zusätze sind genehmigt, und es ist sowohl das hiernach rcdiqirte Gesell vollzogen, als auch die von beiden Kammern bei Berathung des fraglichen Gesetzes- Entwurfs beantragte besondere Verordnung als Nachtrag zum Gesetz vom 28. October 1848 über mündliches und öffentliches Strafverfahren mit Schwurgericht erlassen worden.
§. 24. Das Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Strafgesetzbuchs ist unter Berücksichtigung der von den Ständen beantragten Modificationen und Zusätze unter dem 23. Februar l. I. vollzogen und in Nr. 13 des Regierungsblatts verkündigt worden.
§. 25. Das Gesetz, die Aufhebung der Todesstrafe betreffend, ,st unterm 11. April l. I. in Nr. 24 des Regierungsblatts publicirt worden.
§. 26. Die Gesetze über die Ausführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung im Großherzogthum und über das Wechselverfahren in den Provinzen Starkenburg


