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bestehenden Strafgesetzen zu bestrafenden Verbrechens, oder Vergehens vorliegt, mit einer Polizeistrafe von drei bis sieben Gulden oder Gesängniß bis zu 5 Tagen bestraft.
Wer an öffentlichen Orten aufrührerisches' Geschrei erhebt oder aufrührerische Lieder ab- siuat soll, insofern Form und Inhalt nicht eine schwerere Strafe nach den bestehenden Strafgesetzen begründen, mit einer Polizeistrase von drei bis sieben Gulden oder Gefängnis bis zu fünf Tagen bestraft werden.
$rt. 3.
Jxsowril rillt auf bm Grund der gtgmmteligcn Bcrnrdnnug -rk-mt- Geldbuße sich M uneinbringlich dnrstellß ist dieselbe im G-s-ngniß und zwar nul «icr und zwanzig Llnndcn für jeden Gulden zu verbüßen.
' Strt. 4.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatte tit
v. Dalwigk.
^Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels. Darmstadt am 11. September 1850.
(L. s.) LUDWIG.
<5. 8370. M-b-n «m 1. 2-'.».' «0.
Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferdc der Reiterei.
Die Großherzoglich Hessische
Reaierungs-Commlsslon
des Regierungsbezirks Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Regierungsbezirks.
In der Provinz Oberheffen findet der Ankauf der diesjährigen Remontepferde für die am 14. October l. I. zu Hungen, und
„ 16. „ „ u „ Alsfeld ,
gatt was sie alsbald zur öffentlichen Kenntniß in Ihren Gemeinden bringen wollen. ' ' K ü ch l e r.
Reiterei
(2111)
Versteigerungen.
2092) Gießen.
Bekanntmachung, die Versteigerung der Holzhauerarbeiten, der Cultur - Wege- und Grabenarbeiten in den Gießener Stadtwaldungen für 1851 betr.
Montag den 7. October l. I., von Morgens 9 Uhr an, sollen die Holzhauerarbeiten, die Cultur-Wegbau- und Grabenarbeilen in den Gießener Stadtwaldum gen, welche den Betrag von einigen Tausend Gulden erreichen, aus dem Rathhause daselbst, an den Wenigstnehmendeu vergeben werden.
Die Herren Bürgermeister der nahegelegenen Orte werden um die Bekanntmachung dieser Bersteigerung ersucht.
Gießen den 30. September 1850.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
2122) Gießen.
Verpachtung von städtischen Triebvrerteln rc.
Donnerstag den 10. October I. j., Vormittags um 9 Uhr, soll eine bedeutende Anzahl städtischer Tnebviertel und das übrige Gelände am Friedhof auf meorere Jahre verpachtet werden. - Die Zusammenkunft ist beim Friedhof.
Gießen am 4. October 1850.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.
2093) Gießen.
Montag den 9. October l. 3-, Nachmittags 4 Uhr, soll auf dem Sand, Gemarkung Greßcn, tue Kar- toffelerndte von einem Acker auf dem Wege der Hülfsvollstreckung an den Meistbietenden versterger werden.
Gießen den 1. October 18a0.
p Der Bürgermeister
Hch. Ferber.


