Imzcigcblatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
.1« so
1850
Sonnabend den 3 Qctober
Auswärts abonnirl man sich bei «Seit Postämtern. In Gieße» bei der Erpcd. tCanrleiberg Lit. B. Nr. 1.) — EinrückungSgebühr für die gespaltene CorpuSzeile 2 fr.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische fi.l 30 ft., für Auswärtige t»°l. Postaufschlag 1 fi. 42 h.
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Amtlicher Theil.
SluSjurjc aus den Großh. Regierungsblättern:
Nr. 44 vom 24. September 1 850:
3n$,alt: die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betr.; - 2) Verordnung, die Dis-
Hn OberKudlen-Direction betr.; - 3) Bekanntmachung, den Ausschlag zur Bezahlung der
llü ^or^e Reinheim für 1850 betr.; — 4) Verzeichnis rechtskräftig gewordener, in @e« ,,fccä Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafe, kenntniffe der Gerichte der Provinz Oberhessen; 5) Ertheilung eines Patents; — 6) Dienstnachrichten; — 7) Charaeterverleihung; — 8) Versetzung in den Ruhestand; — 9) SterbMe.
Nr. 45 vom 27. September 1850:
1) Cdict, die Auflösung der Ständeversammlung und die Anordnung »euer Wahlen betr.; — 2) Bekanntmachung, iw. cl. Jn a«>e be!2 Postcours zwischen Mainz, resp. Alzep und Kaiserslautern betr.; — 3) Summarische ileberjicht der Rechnung Gr. Landes-Waisenanstalt zu Darmstadt für 1849; — 4) Concurrenzeröffnungen.
Nr. 46 vom 30. September 1 850:
Snpfllt: 1) Verkündigung, die Auflösung der Ständeversammlung betr.; — 2)Verordnung, dieForterhebung der dirccten und lndirecten Steuern für das vierte Quartal des Jahres 1850 betr.; — 3) Bekanntmachung, die Errichtung einer Personen-Annahmestelle zu Hechtsheim betr.; — 4) Bekanntmachung, die Nichterhcbung eines Tyeitg der Umlagen zweiter Klasse der Gemeinde Niedcrweidbach, im Regierungsbezirke Biedenkopf für 1850 betr.: — 5) Bekanntmachung, die Nichterhebung einer Umlage auf die Parzellenbesitzer in der Gemeinde Lauerbach. im »$’r e Ertmch, für 1850 betr.; — 6) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlage Zweiter Klasse der Gemeinde Dannenrod, im Regierungsbezirke Alsfeld, für 1850 betr.; — 7) Promotion auf ter Großh, Landes-Universität Gießen; — 8) Dienstnachrichten; 9) Dienstentlassung.
Verordn umg,
die Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betr,
U D W I G III. von Gottes Gnaden Groß Herzog von Hessen und bei Rhein re. rc.
Uns bewogen gefunden, zur Ausrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit zu verordnen und verordnen hiermit, wie folgt:
m „ Art. 1.
Wer an öffentlichen Orten äußere Abzeichen — Fahnen, Schärpen, Cocarden u. dgl. — wsiche geeignet sind, den Geist des Aufruhrs zu verbreiten oder den öffentlichen Frieden zu stören, oder welche den Grundlagen der bestehenden Staatsverfassung feindselige Bestrebungen an den Tag legen, trägt oder aussteckt, wird, insoweit nicht der Thatbcstand eines nach den


