Ausgabe 
2.10.1850
 
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Stadt und des

1850.

Mittwoch den 2. October

M 79

Amtlicher Theil.

Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erptd. (Canzleiberg lat. B. Nr. 1.) EinrücknngSgebühr für die gespaltene CorpuSzcile 2 fr.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische ff. I 30 ft., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 fl. 42 fr.

der

Regierungsbezirks

K

Nach Artikel 20 des Gesetzes vom 31. Juli 1848, Nr. 38 des Gr. Regierungsblatts, die Oraanisalion der dem Gr. Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend, ist das Mm erstenmal austretenre Drittheil des Bezirksraths für den Regierungsbezirk Gießen durch das Loos bestimmt worden, und es sind in Folge der Ausloosung:

1) der Professor Dr. Hillebrand dahier,

2) der Pfarrer Steinberger zu Grünberg,

3) der Bürgermeister Dietrich in Lich, und

4) H einrich Ferber, Kaufmann, jetzt Bürgermeister dahier ausgefallen. Durch die nunmehr vollzogenen Ergänzungswahlen, sind resp. wieder gewählt und an

(2074)

deren Stelle getreten:

1) der Gr. Hofgerichts-Advoeat Wolf dahier,

2) Wilhelm Sack I. zu Heuchelheim, Mitglied des dortigen Gemeinderaths,

3) der Gr. Bürgermeister Dietrich zu Lich, und

4) der Gr. Pfarrer Steinberger zu Grünberg.

Dieses Ergebnis, der Ergänzungswahlen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Gießen am 26. September 1850.

Die Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

G e f u n d e n e G e g e n st ä n d e.

Ein Paar seidene Handschuhe und ein Unterrock von weißer Farbe wurden auf dem Gr. Polizei- büreau dahier als gefunden abgegeben und können daselbst von den Eigenthumern in Empfang genommen ti) erben

Gießen am 1. October 1850. Der Großherzogl. Hess. Polizei - Commissär

p L. Nover.

Besondere Bekanntmachung.

2080) Gießen. Mit Genehmigung der Gr. Hess. Regierungs-Commission dahier, wird das Passiren der nur für Fußgänger neu errichteten Brücke am Asterwege mit Fuhrwerk irgend einer Art bei Vermeidung einer Strafe von 30 fr. für jeden einzelnen Fall verboten.

Gießen den 27. September 1850.

Der Bürgermeister H ch. Ferber.

Versteigerungen.

2094) Gießen.

Bekanntmachung, die Versteigerung von Mobiliargegenständen betr. Mittwoch den 9. October, Mittags 2 Uhr, sollen nachstehende Gegenstände, nämlich:

1) ein Schrank,

2) ein Kleiderschrank und ein Tisch,